Die wichtigsten Erfolge 2023
Der Artificial Intelligence Act stärkt die Verbraucherrechte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Der Cyber Resilience Act sorgt für mehr Sicherheit bei der Nutzung vernetzter Geräte.
Die Datenmaut für Inhalteanbieter, durch die Verbraucher:innen draufgezahlt hätten, wurde abgewendet.
Digitale Assistenten analysieren in Echtzeit unsere Gefühle, die Gesundheitsberatung läuft über einen Chat-Bot, die Reiseplanung erfolgt automatisiert – Künstliche Intelligenz spielt bereits in nahezu allen Teilen des Verbraucheralltags eine Rolle. Die Techniken müssen für die Menschen transparent und sicher nutzbar sein. Der vzbv hat es daher begrüßt, dass die EU mit dem Artificial Intelligence Act (kurz AI Act) Regeln zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz festgelegt hat. Leider verbleiben für Verbraucher:innen Schutzlücken, zum Beispiel beim Schutz gegen Manipulation. Die Politik muss jetzt eine effiziente Aufsicht auf den Weg bringen, die die Interessen der Verbraucher:innen in den Mittelpunkt stellt.
Vernetzte Geräte wie Saugroboter oder Smart Watches finden sich in vielen Haushalten. Da sie oft sensible Daten verarbeiten, müssen besondere Sicherheitsstandards gelten. Die hat die EU mit dem Cyber Resilience Act (CRA) auf den Weg gebracht. Künftig müssen Hersteller für die Cyber-Sicherheit ihrer Produkte sorgen. Kritisch ist aus Sicht des vzbv, dass diese Verpflichtung nicht für die gesamte Nutzungsdauer des Produktes gilt und, dass der CRA erst 2027 in Kraft tritt. Bis dahin müssen Verbraucher:innen die Cyber-Sicherheit selbst im Blick behalten.
Plattformen wie Online-Marktplätze und soziale Netzwerke spielen im Alltag von Verbraucher:innen eine große Rolle. Verbraucher:innen stoßen dort jedoch immer wieder auf illegale Inhalte wie etwa gefährliche Produkte ohne CE-Kennzeichen, das die Einhaltung von EU-Regelungen anzeigt. Um die Verantwortlichkeit von Anbietern von Plattformen konkreter zu regeln, hat die EU den Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Dieser muss nun um- und durchgesetzt werden. Nur so können Verbraucher:innen von den neuen Regeln profitieren. Mit der Bundesnetzagentur gibt es nun einen Digitale Dienste Koordinator für Deutschland, der die Aufsicht über den DSA übernehmen muss.
Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2023 im Rahmen einer Konsultation den Vorschlag eingebracht, dass Inhalteanbieter – wie zum Beispiel Streaming-Dienste – für die Durchleitung von Daten eine Gebühr zahlen sollen. Eine solche Datenmaut sieht der vzbv kritisch, weil sie viele Nachteile für die Nutzer:innen mit sich bringen würde. Anbieter könnten sich vom Markt zurückziehen oder ihre Nutzungsgebühren erhöhen. Für Verbraucher:innen würde das weniger Inhalte und höhere Kosten bedeuten. Nach massivem Widerstand seitens Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Teilen der Wirtschaft ist die EU von ihren Plänen abgerückt. Für den vzbv, der sich immer gegen eine Datenmaut ausgesprochen hat, ist dies eine sehr positive Entwicklung. Ob die Europäische Kommission sich endgültig von den Plänen verabschiedet, bleibt abzuwarten.
Daran arbeitet der vzbv
- Plattformregulierung zeitnah, verbraucherfreundlich umsetzen
- Künstliche Intelligenz transparent und sicher nutzbar machen
- Online-Profilbildung zu Werbezwecken verbieten
- Schadensersatz bei zu geringer Internetgeschwindigkeit einführen
- Recht auf Versorgung mit Internet verbessern
Marktbeobachtung Digitales
Durch den DSA müssen Online-Plattformen seit dem Spätsommer 2023 eine Reihe neuer Regelungen einhalten. Wie gut Anbieter das in der Praxis umsetzen, hat der vzbv zum Jahresende 2023 ausgewertet. Das Ergebnis: Viele der untersuchten großen Plattformen missachten die neuen Regeln. Sie verwenden etwa weiterhin manipulative Designtricks (Dark Patterns), die Verbraucher:innen in ihrem Nutzungsverhalten beeinträchtigen, und stellen Werbekriterien nicht transparent dar.
Gebrauchte und wiederaufbereitete Produkte zu kaufen, kann Ressourcen, CO2 und Geld sparen. Das gilt auch beim Kauf von E-Bikes. Kostengünstige Alternativen zum Neukauf kann der Refurbished-Markt im Internet bieten – so das Ergebnis einer Untersuchung des vzbv aus dem Juli 2023. Die Online-Anbieter warben mit teilweise hohen Preisnachlässen für generalüberholte E-Bikes. Bei besonders hohen Rabatten sollten Verbraucher:innen aber genau hinschauen.
Wer im Internet einkauft, greift nicht selten auf Online-Bewertungen zurück, um sich für oder gegen ein Produkt zu entscheiden. Dafür müssen die Bewertungen vertrauenswürdig sein. Ein Marktcheck des vzbv aus dem Sommer 2023 zeigt, dass ein Großteil der untersuchten Webseiten (27 von 30) die Vorschriften zu Online-Bewertungen nicht oder nur ungenügend umsetzen. Anbieter, die sich nicht an die Regeln halten, hat der vzbv bereits abgemahnt und prüft weitere rechtliche Schritte.
Diese Themen hat der vzbv aktuell besonders im Blick
- Weiterhin die Umsetzung des Digital Services Act
- Umsetzung des Digital Markets Act
- Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Verbrauchererfahrungen im Online-Handel
- Digitale Gesundheitsangebote