Die wichtigsten Erfolge 2024

Im neu gegründeten nationalen Bargeldforum vertritt der vzbv die Interessen der Verbraucher:innen für den Erhalt des Bargelds.

Der Verbraucherbeirat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde gestärkt. Dadurch können Verbraucherinteressen in der Arbeit der BaFin stärker berücksichtigt werden.
Banken müssen für Kund:innen erreichbar sein
Mit dem Kundenservice von Banken gibt es immer wieder Probleme. Das hat eine Untersuchung von Verbrauchermeldungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) 2024 gezeigt. Besonders kritisch ist das für Betroffene eines Kontobetrugs, denn hier muss schnell gehandelt werden. Der vzbv fordert von der Politik, dass sie Zahlungsdienstleister stärker in die Verantwortung nimmt und vorgibt, welche Pflichten sie erfüllen müssen. Außerdem braucht es eine Hotline für Betrugsfälle, über die Verbraucher:innen rund um die Uhr jemanden erreichen.
Reform der privaten Altersvorsorge enttäuscht
Damit das Geld im Alter reicht, sorgen einige Menschen privat vor. Bestehende Modelle wie die Riester-Rente sind allerdings teuer und unflexibel. Die Ampel-Regierung wollte die private Altersvorsorge neu aufstellen und hat hierfür im Oktober 2024 einen Vorschlag gemacht, der aus vzbv-Sicht sinnvolle Reformansätze enthält. Durch das vorzeitige Ende der Regierungszeit ist der Reformvorschlag allerdings gescheitert. Es wird höchste Zeit, dass die Politik eine echte Reform der privaten Altersvorsorge auf den Weg bringt. Der vzbv setzt sich für einen öffentlich-rechtlich organisierten Vorsorgefonds ein, durch den Verbraucher:innen rentabel fürs Alter sparen können.
Verbraucher:innen bei Kreditvergabe besser schützen
Die gestiegenen Preise belasten Verbraucher:innen. Besonders für diejenigen, die Kredite abbezahlen, können sie zur Gefahr werden. Eine im Juni 2024 veröffentliche Online-Befragung im Auftrag des vzbv zeigt, dass knapp jede:r Fünfte (19 Prozent) aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten Probleme hat, seine Kredite zu tilgen. Der vzbv setzt sich bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie dafür ein, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung so umgesetzt wird, dass bei jeder Art von Verbraucherkrediten das individuelle Einkommen und die regelmäßigen Ausgaben geprüft werden müssen. So soll die Gefahr einer Überschuldung reduziert werden.
Elementarschadenversicherung: Verbraucher:innen gegen Unwetter absichern
Durch den Klimawandel nehmen Unwetterereignisse zu. Das hat etwa das Hochwasser in mehreren Teilen Mitteleuropas im September 2024 wieder deutlich gezeigt. Immobilienbesitzer:innen müssen für mögliche Schäden durch Unwetterereignisse abgesichert sein. Der vzbv fordert, dass gesetzlich definiert wird, dass alle relevanten Risiken immer von allen Wohngebäudeversicherungen umfasst sind.
Daran arbeitet der vzbv
- Kollektiven Verbraucherschutz durch die BaFin weiter stärken
- Verbraucher:innen effektiv vor Schäden durch Kontobetrug schützen
- Individuellen Schutz vor Überschuldung im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie verbessern, insbesondere bei Dispo- und „Buy-Now-Pay-Later“-Krediten
- Fairness und Transparenz beim Bonitätsscoring erhöhen
- Absicherung von Risiken durch Elementarschäden an Wohngebäuden verbessern
Marktbeobachtung Finanzmarkt
Betrug im Zahlungsverkehr schwer erkennbar
Die EU hat festgelegt, dass Banken haften, wenn Verbraucher:innen im Zahlungsverkehr Opfer von Betrug werden. Verbraucherbeschwerden in den Verbraucherzentralen zeigen, dass das nicht jederzeit zuverlässig funktioniert. Laut einer vzbv-Untersuchung vom Oktober 2024 kommen die Anbieter ihren Sorgfaltspflichten nicht immer nach, stattdessen werfen sie Verbraucher:innen wiederholt vor, nicht sorgfältig zu sein. Wie schwer es aus Verbrauchersicht ist, Phishing-Mails zu erkennen, zeigte eine weitere Untersuchung, die der vzbv im Mai 2024 veröffentlichte. Nur in 24 Prozent der untersuchten Fälle waren sich Verbraucher:innen komplett sicher, dass es sich um einen Betrug handelt.
Prämiensparverträge: Zinsen werden nur mangelhaft nachgezahlt
Sparkassen haben aus Sicht des vzbv Verbraucher:innen massenhaft Zinsen bei Prämiensparverträgen vorenthalten. Der vzbv und die Verbraucherzentralen haben deshalb in 16 Fällen Klage eingereicht. Im Juli 2024 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Prämiensparer:innen zu wenig Zinsen bekommen haben. Die beklagten Sparkassen müssen die Zinsen nachzahlen. Seit Sommer 2024 untersucht der vzbv, wie Banken die BGH-Vorgaben umsetzen. Verbraucherbeschwerden aus den Verbraucherzentralen zeigen bereits, dass Sparkassen und genossenschaftliche Banken mitunter eine Zinsnachberechnung ablehnen oder die Zinsen noch immer intransparent oder falsch berechnen. | Mehr erfahren bei Rechtsdurchsetzung
Anbieter wesentlich für Überschuldungen mitverantwortlich
Kredite helfen Verbraucher:innen, Anschaffungen oder Investitionen zu tätigen, die nicht aus dem laufenden Einkommen bezahlt werden können. Um zu untersuchen, welche Erfahrungen Verbraucher:innen damit machen, hat der vzbv 2024 einen Aufruf gestartet, der 2025 ausgewertet wird.
Wenn Kreditraten für Verbraucher:innen zur Belastung werden, kann es zur Überschuldung kommen. 2024 hat der vzbv eine Untersuchung veröffentlicht, welche Anbietermaschen und Produkte die Gefahr einer Überschuldung erhöhen. Die Ergebnisse zeigen, dass Kreditanbieter maßgeblich Verantwortung dafür tragen. Etwa, indem sie die Kreditwürdigkeit nicht sorgfältig prüfen, zum Kreditkauf animieren oder irreführende Werbeversprechen machen. Um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, sollten Kreditgeber dazu verpflichtet werden, vor jeder Kreditvergabe festzustellen, ob Verbraucher:innen die vereinbarten Raten sicher zurückzahlen können.
Diese Themen hat der vzbv aktuell besonders im Blick
- Teilhabe am Zahlungsverkehr
- Zugang zum Basiskonto
- Identitätsprüfung im Zahlungsverkehr
- Umsetzung des BGH-Urteils zu Prämiensparverträgen
- Personen, die Tipps und Hinweise zu Finanzthemen auf Social Media geben (Finfluencing)
vzbv-Jahresbericht 2024, Redaktionsschluss: März 2025