Nachhaltiger Konsum

Frau sitzt an einem Tisch sitzt und repariert etwas

Quelle: iStock.com/DekiArt | Gestaltung: DMKZWO

Etiketten, die Nachhaltigkeit suggerieren, oder fehlende Vorschriften bei der Produktion: Wer nachhaltig einkaufen möchte, stößt oft auf Hürden oder findet sich im Label-Dschungel wieder. Bewusster, ressourcenschonender Konsum nützt Verbraucher:innen. Durch Reparaturen können sie etwa Geld sparen und belasten die Umwelt weniger. Voraussetzung dafür ist, dass es ein nachhaltiges Angebot gibt. Außerdem braucht es klare Regeln, was als nachhaltig gekennzeichnet werden darf und wie diese Kennzeichnung umgesetzt werden muss, um für Verbraucher:innen transparent erkennbar zu sein. Die EU hat im vergangenen Jahr hierfür entscheidende Regeln auf den Weg gebracht.

EU stärkt Verbraucher:innen beim nachhaltigen Konsum

  • Produktbezogene Werbung mit Klimaneutralität ist künftig untersagt.
  • Durch die Einigung zum EU-Lieferkettengesetz gibt es strengere Sorgfaltspflichten für globale Lieferketten.
  • Die EU hat die Ökodesign-Richtlinie so überarbeitet, dass fast alle Produkte unter die Verordnung fallen und neue Kriterien wie etwa Reparierbarkeit erfüllen müssen.
  • Durch das EU-weite Recht auf Reparatur können Verbraucher:innen künftig Produkte länger nutzen und so Kosten sparen.
Schärferes Vorgehen gegen Greenwashing

Es gibt viele Produkte, die mit Labeln wie „CO2-neutral“, „klimapositiv“ oder „nachhaltig“ beworben werden. Was hinter solchen grünen Werbeaussagen (Green Claims) steckt, bleibt oft unklar und lässt sich kaum überprüfen. Der vzbv fordert deshalb klare Vorschriften für die Nutzung von Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten. Im November 2023 hat das Europäische Parlament schärfere Regeln für die Werbung mit Umwelteigenschaften beschlossen. Grüne Werbeaussagen müssen künftig direkt auf dem Produkt oder der Verpackung erläutert werden. Zudem sollten Hersteller aus Sicht des vzbv verpflichtet werden, die Lebensdauer ihrer Produkte gut sichtbar anzugeben. Gegen Unternehmen, die mit irreführenden grünen Aussagen für ihre Produkte werben, geht der vzbv seit einigen Jahren auch juristisch vor. Zehn Verfahren hat der vzbv dazu im Jahr 2023 eingeleitet. 62 solcher Verfahren waren es seit 2017 insgesamt. Die FIFA hat der vzbv etwa abgemahnt, weil sie die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2022 in Katar mit aus Sicht des vzbv unzulässigen Green Claims beworben hat. | Mehr erfahren bei Rechtsdurchsetzung

Recht auf Reparatur kommt

Wenn ein Gerät kaputtgeht, ist die Reparatur oft kompliziert. Es fehlen Ersatzteile oder die Kosten sind zu hoch im Vergleich zum Neukauf. Die Folge: Verbraucher:innen müssen unnötig Geld für ein neues Produkt ausgeben und es werden Ressourcen verschwendet. Der vzbv setzt sich deshalb dafür ein, dass Produkte umweltfreundlich, haltbar, recyclingfähig und reparierbar designt werden. Dazu soll das Recht auf Reparatur beitragen, über das 2023 auf EU-Ebene verhandelt wurde. Anfang 2024 hat sich die EU auf ein solches Recht verständigt. Es verpflichtet Hersteller, ihre Produkte zu reparieren. Allerdings gilt dies aktuell nur für eine begrenzte Zahl an Produktgruppen, wie etwa Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke und Smartphones. Zeitnah müssen weitere Produktgruppen aufgenommen werden. Außerdem setzt sich der vzbv dafür ein, dass Verbraucher:innen eine finanzielle Förderung erhalten, wenn sie ein Produkt reparieren lassen (Reparaturbonus).

Infografik mit dem Titel "Grüne Werbeaussagen täuschen Verbraucher:innen". Eine repräsentative Onlinebefragung im Auftrag des vzbv im November 2022 zeigt, dass sich grüne Werbeaussagen, z.B. "plastikfrei" oder "Bio-Plastik" auf Produkten darauf auswirken, wie hoch die Befragten die Umweltbelastung des dargestellten Schokoriegels bewerten.
Projekt „Was kostet es wirklich? Internalisierung externer Kosten als elementarer Baustein beim Klimaschutz“

Damit Verbraucher:innen nachhaltig einkaufen können, muss es Produkte geben, die entsprechende Rahmenbedingungen erfüllen. Außerdem müssen verlässliche und leicht verständliche Informationen dazu vorliegen. Hier hat das Projekt „Was kostet es wirklich?“ des vzbv angesetzt, das bis zum 31. Dezember 2023 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert wurde. Das Projekt beschäftigte sich mit den Kosten, die Produkte und Dienstleistungen für die Umwelt haben.

Eine internetrepräsentative Online-Befragung aus dem Herbst 2022 im Auftrag des Projektes zeigte, dass Verbraucher:innen durchaus dazu bereit sind, Klimaschutz in ihrem Konsumverhalten zu berücksichtigen. Auf Grundlage der Befragungsergebnisse wurde ein Konzept erarbeitet, um es Verbraucher:innen zu vereinfachen, nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen. Mit dem Energiekostenrechner für Haushaltsgeräte wurde beispielsweise ein Tool entwickelt, das Verbraucher:innen in ihrem Alltag nutzen können – etwa um zu berechnen, welche Umweltkosten die neu gekaufte Waschmaschine verursacht. Über das Tool können auch Produkte miteinander verglichen werden. Dadurch kann sich zum Beispiel zeigen, dass das vermeintlich günstigere Gerät langfristig nicht unbedingt die bessere Wahl ist, wenn das in der Anschaffung etwas teurere Gerät mit der höheren Effizienzklasse weniger Stromkosten verursacht. Der Energiekostenrechner steht Verbraucher:innen auf verbraucherzentrale.de zur Verfügung.

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