Die wichtigsten Erfolge 2024

Der vzbv hat medienwirksam auf das Problem aufmerksam gemacht, dass Ärzt:innen mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) immer wieder unzulässige Geschäfte machen.

Der vzbv hat die Politik für mehr Verbraucherschutz in der ambulanten Pflege- und Gesundheitsversorgung sensibilisiert.

Der vzbv hat eine Diskussion über die notwendige Regulierung kommerzieller Vermittlungsplattformen für Arzttermine angestoßen.
Elektronische Patientenakte: Datenschutz unzureichend
Zu Fachärzt:innen gehen, die dann aber nicht die eigene Krankheitsgeschichte oder Medikation kennen: Solche Probleme sollen mit der elektronischen Patientenakte (ePA) der Vergangenheit angehören. Anfang 2025 haben die Krankenkassen eine ePA für alle gesetzlich Versicherten angelegt, die nicht widersprochen haben. Wichtig ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) neben einem angemessenen Schutz für sensible Daten, dass Verbraucher:innen umfassend über die Chancen und Risiken der ePA und ihre Widerspruchsmöglichkeiten informiert werden. Eine vzbv-Analyse zeigte im Dezember 2024, dass die Krankenkassen dieser Pflicht nicht in allen Fällen nachkommen. Der vzbv fordert von den Krankenkassen, nachzubessern und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Gestiegene Kassenbeiträge belasten Verbraucher:innen
Seit Januar 2025 müssen Verbraucher:innen mehr für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Für Verbraucher:innen kann das Zusatzkosten von mehreren hundert Euro im Jahr bedeuten. Aus Sicht des vzbv lösen die Beitragserhöhungen nicht die finanziellen Probleme der Krankenkassen, sondern verschieben diese von Jahr zu Jahr und das zulasten der Beitragszahler:innen. Die Verbraucher:innen müssen durch strukturelle Lösungen bedarfsgerechter versorgt werden. Dadurch können die Gesundheitsausgaben gebremst werden.
Individuelle Gesundheitsleistungen: Patient:innen besser aufklären
Einige ärztliche Leistungen müssen Patient:innen selbst bezahlen. Darüber informieren Ärzt:innen aber nicht immer. Oder sie rechnen Leistungen ab, die eigentlich von der Krankenkasse übernommen werden. Die Marktbeobachtung des vzbv hat 2024 die Erfahrungen der Patient:innen mit IGeL untersucht. Das Ergebnis: Kassenleistungen werden teilweise in IGeL umgewandelt. Patient:innen schildern beispielsweise, dass gynäkologische Ultraschalluntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen bei Ärzt:innen als Selbstzahlerleistung abgerechnet wurden. Zum Teil gaben Verbraucher:innen dabei an, über die Kosten im Vorfeld der Behandlung nicht informiert worden zu sein. Für IGeL greifen Verbraucher:innen teils tief in die Tasche. Eine Befragung im Auftrag des vzbv im Frühjahr 2024 zeigte, dass gut die Hälfte (51 Prozent) der gesetzlich Versicherten, die in den letzten zwölf Monaten mindestens eine IGeL in Anspruch nahmen, in diesem Zeitraum über 50 und bis zu 250 Euro für IGeL ausgaben. Der vzbv fordert daher verbindliche Regeln beim Verkauf von IGeL. Verbraucher:innen müssen vorab umfassend und neutral über den Nutzen und die Kosten informiert werden.
Bundes-Klinik-Atlas nutzerorientiert aufstellen
Welches Krankenhaus eignet sich für welche Behandlung? Wie ist eine Klinik personell ausgestattet? Immer wieder fehlen Patient:innen zu solchen Fragen Informationen. Der Bundes-Klinik-Atlas sollte das ändern, enttäuscht aber bislang aus vzbv-Sicht. So sind zum Beispiel die Suchoptionen unvollständig. Der vzbv fordert, dass die Suchmaschine nutzerorientierter ausgestaltet wird und fehlende Qualitätsdaten zu Kliniken eingepflegt werden. Zudem müssen die Patient:innen zu ihren Erfahrungen und den Behandlungsergebnissen befragt und die Erkenntnisse in den Atlas eingebunden werden.
Daran arbeitet der vzbv
- Patientenrechte verbessern
- Arzttermine: Diskriminierungsfreien Zugang sicherstellen und digitale Terminvermittlung regulieren
- Pflegebedürftige durch faire Verträge in der häuslichen Pflege stärken
- Selbstbestimmung und Mehrwert für Patient:innen bei der ePA stärken
- Qualität der stationären Versorgung und der Kranken- und Pflegekassen transparent machen
vzbv-Jahresbericht 2024, Redaktionsschluss: März 2025