Goldene Justitia-Figur steht auf einem Tisch; dahinter ist eine Person zu erkennen, die Dokumente in der Hand hält

Quelle: iStock.com/ARMMY PICCA

Rechtsdurchsetzung

Verbraucher:innen machen immer wieder schlechte Erfahrungen mit Anbietern oder Produkten – oft, weil sich Unternehmen nicht an geltendes Recht halten. In solchen Fällen leitet der vzbv juristische Schritte ein: Er verschickt Abmahnungen und zieht für die Verbraucher:innen vor Gericht. Ist der vzbv erfolgreich, profitieren die Menschen unmittelbar davon. Etwa, indem Unternehmen ihre rechtswidrige Geschäftspolitik ändern oder zum Beispiel zu viel gezahlte Beträge zurückzahlen.

Symbolbild: Richterhammer
233

Abmahnungen
hat der vzbv 2023 versendet

120

Unterlassungsklagen
hat der vzbv 2023 eingereicht.

5

Sammelklagen
hat der vzbv 2023 eingereicht.

Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Heiko Dünkel
Leiter Team Rechtsdurchsetzung

Unzulässige Gebühren oder untergeschobene Vertragsänderungen – wo Unternehmen zulasten der Verbraucher:innen tricksen, gehen wir mit juristischen Mitteln vor. 2023 haben wir 120 Klagen eingereicht.

Die wichtigsten Erfolge 2023

Jahresbericht / Erfolge, Icon Häkchen (kleiner)

vzbv stoppt per einstweiliger Verfügung überhöhte Gasabschläge des Energieversorgers eprimo.

Jahresbericht / Erfolge, Icon Häkchen (kleiner)

Die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln dürfen nicht verdeckt werden.

Jahresbericht / Erfolge, Icon Häkchen (kleiner)

Die Dating-Plattform Parship durfte Verträge, bei denen eine Erstlaufzeit von bis zu einem Jahr vereinbart war, nicht automatisch um ein Jahr verlängern.

Jahresbericht / Erfolge, Icon Häkchen (kleiner)

Erfolg auch in zweiter Instanz gegen die Deutsche Post: Digitale Briefmarken dürfen nicht nur 14 Tage gültig sein.

Jahresbericht / Erfolge, Icon Häkchen (kleiner)

Das zum OTTO-Konzern gehörende Unternehmen EOS Investment darf die Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros Verbraucher:innen nicht in Rechnung stellen.

Jahresbericht / Erfolge, Icon Häkchen (kleiner)

Der insolvente Energieversorger BEV muss den Neukundenbonus in voller Höhe gewähren.

Jahresbericht / Erfolge, Icon Häkchen (kleiner)

Tesla darf nach einer Unterlassungserklärung nicht mehr uneingeschränkt für den Wächter-Modus werben, mit dem Dritte ohne ihr Wissen per Kamera überwacht werden.

vzbv mahnt FIFA wegen Greenwashing ab

Ein „vollständig klimaneutrales Turnier“ mit „emissionsarmen Transportmitteln“ – mit solchen Aussagen hat der Weltfußballverband FIFA die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2022 in Katar beworben. Aus Sicht des vzbv täuschen solche grünen Werbeversprechen Verbraucher:innen. Deshalb hat der vzbv die FIFA abgemahnt und aufgefordert, solche irreführenden Werbeaussagen zu unterlassen. | Mehr erfahren bei Nachhaltiger Konsum

Streamingdienste unter der Lupe

Sport, Musik, Filme und Serien – Streaming-Plattformen bieten eine große Auswahl an Content. Doch leider halten sie sich nicht immer an geltendes Recht. Im Fall von DAZN, Netflix und Spotify hat der vzbv deshalb Klagen eingereicht, über die 2023 geurteilt wurde. Bei DAZN beurteilte das Landgericht München die Nutzungsbedingungen als in Teilen intransparent und unzulässig. Das betraf auch eine Preisanpassungsklausel. Spotify und Netflix nutzten ebenfalls unzulässige Preisanpassungsklauseln, wie das Kammergericht in Berlin urteilte. Die Urteile stärken die Rechte der Verbraucher:innen, weil sie verdeutlichen, dass einseitige Preiserhöhungen nur unter strengen Voraussetzungen möglich sind.

vzbv geht gegen Rechtsverletzungen bei Vertragsänderungen vor

Wenn sie Änderungen am Vertrag vornehmen wollen, werden manche Unternehmen kreativ – und das unter Umständen auf Kosten der Verbraucher:innen. Das Fitnessstudio-Unternehmen clever fit wertete etwa das Passieren des Drehkreuzes beim Eintritt ins Studio als Zustimmung zur Preiserhöhung. Der vzbv erwirkte 2022 eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen, die das Landgericht Augsburg 2023 bestätigte.

Die Targobank verwehrte ihren Kund:innen den Zugang zum Online-Banking, wenn sie den aktualisierten Preisen und Bedingungen nicht zustimmten oder diese ablehnten. Nach einer Klage des vzbv wertete das Landgericht Düsseldorf dies als Nötigung. Auch gegen die Sparda-Bank Berlin hat der vzbv 2023 erfolgreich geklagt. Sie hatte Formulare verschickt, mit denen Kund:innen auf die Erstattung unrechtmäßiger Gebühren verzichten sollten. Das Unternehmen hat dagegen Berufung eingelegt. Die Sparkasse Wittenberg forderte ihre Kund:innen bei Überweisungen dazu auf, zusätzlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Das Landgericht Dessau-Roßlau hat auf Antrag des vzbv eine einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse erlassen.

Hertz Autovermietung: vzbv unterbindet unzulässige Pauschale für die Bearbeitung von Strafzetteln

Auch 2023 hat der vzbv branchenübergreifend rechtliche Schritte gegen überhöhte oder sogar gänzlich unwirksame Zusatzgebühren ergriffen. So auch im Fall des Autovermieters Hertz. Dieser hatte für die Bearbeitung von Verkehrs- und Parkbußen von Mietwagen in Barcelona pauschal 40 Euro verlangt. Nach einer Klage des vzbv hat das Landgericht Frankfurt am Main die entsprechende Klausel für unwirksam erklärt.

Sammelklagen

Wenn Unternehmen sich nicht an Verbraucherrechte halten, sind oft viele Menschen von den Schäden betroffen. Für solche Massenschäden gibt es seit dem 13. Oktober 2023 in Deutschland die Sammelklage. Mit ihr können Verbraucherverbände wie der vzbv stellvertretend für die Verbraucher:innen vor Gericht ziehen. Betroffene, die sich ins Klageregister eingetragen haben, profitieren dann direkt, wenn die Klage vor Gericht Erfolg hat. | Mehr erfahren bei Sammelklage

Ronny Jahn, Leiter Team Musterfeststellungsklagen

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Ronny Jahn
Leiter Team Sammelklagen

Mit der Sammelklage steht uns ein noch effektiveres Instrument zur Verfügung, um Verbraucherrechte durchzusetzen. Unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Oktober haben wir noch 2023 vier solcher Klagen eingereicht.

vzbv klagt gegen Vodafone

Vodafone hat 2023 einseitig die Preise erhöht – bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen. Der vzbv hält das für rechtswidrig und hat Klage eingereicht. Es ist die EU-weit erste Sammelklage aufgrund der neuen Verbandsklagerichtlinie. Bis März 2024 haben mehr als 73.000 Personen den News-Alert des vzbv zur Klage gegen Vodafone abonniert. Betroffene Verbraucher:innen können sich an der Klage beteiligen, indem sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.

Sammelklagen gegen Rechtsverstöße in der Energiekrise

Seit der Energiekrise zahlen viele mehr fürs Heizen und Strom. In manchen Fällen ist zweifelhaft, ob die Preiserhöhungen rechtmäßig waren. Der vzbv klagt deshalb gegen einige Anbieter und nutzt dafür das neue Instrument der Sammelklage. Ende 2023 hat der vzbv Klage gegen E.ON Energy Solutions, HanseWerk Natur und ExtraEnergie eingereicht. Die Energieversorger haben die Preise teils massiv angehoben. Der vzbv hält das für unzulässig. Per Eintrag in das Klageregister können sich Betroffene beteiligen. Hat die Sammelklage Erfolg, haben sie dann Anspruch auf Rückerstattung.

Icon Menschengruppe
Mehr als 25.000 Verbraucher:innen

haben sich an den laufenden 19 Sammel- und Musterfeststellungsklagen des vzbv beteiligt.

Daran arbeitet der vzbv

Rechtsdurchsetzung

  • Überprüfung der Umsetzung von Verbraucherschutzvorschriften auf Plattformen wie Temu oder Amazon
  • Irreführende Nachhaltigkeitsaussagen und Greenwashing
  • Influencer-Marketing im Bereich Lebensmittel und Finanztechnologie
  • Verbote von Werbung mit Gesundheitsversprechen, zum Beispiel in Zeitschriften und auf Verpackungen
  • AGB und Buchungsprozesse von Reiseanbietern und Fluggesellschaften

Sammelklagen

  • Weitere Etablierung des neuen Klageinstrumentes, um Verbraucher:innen so effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen
  • Fortsetzung der Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen vor dem Bundesgerichtshof wegen zu geringer Zinszahlungen
  • Fortführung der Klagen gegen Fernwärmeanbieter des E.ON-Konzerns (E.ON Energy Solutions und HanseWerk Natur), Verfahren gegen die Strom- und Gasversorger GASAG und ExtraEnergie
  • Fortführung der Klage gegen Mercedes wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen vor dem Bundesgerichtshof
  • Revision gegen Parship-Urteil, vor allem im Hinblick auf ein fristloses Kündigungsrecht
  • Neue Klage gegen DAZN wegen einseitiger Preiserhöhungen in laufenden Streaming-Verträgen