Abmahnungen
hat der vzbv 2023 versendet
Unterlassungsklagen
hat der vzbv 2023 eingereicht.
Sammelklagen
hat der vzbv 2023 eingereicht.
Die wichtigsten Erfolge 2023
vzbv stoppt per einstweiliger Verfügung überhöhte Gasabschläge des Energieversorgers eprimo.
Die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln dürfen nicht verdeckt werden.
Die Dating-Plattform Parship durfte Verträge, bei denen eine Erstlaufzeit von bis zu einem Jahr vereinbart war, nicht automatisch um ein Jahr verlängern.
Erfolg auch in zweiter Instanz gegen die Deutsche Post: Digitale Briefmarken dürfen nicht nur 14 Tage gültig sein.
Das zum OTTO-Konzern gehörende Unternehmen EOS Investment darf die Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros Verbraucher:innen nicht in Rechnung stellen.
Der insolvente Energieversorger BEV muss den Neukundenbonus in voller Höhe gewähren.
Tesla darf nach einer Unterlassungserklärung nicht mehr uneingeschränkt für den Wächter-Modus werben, mit dem Dritte ohne ihr Wissen per Kamera überwacht werden.
Ein „vollständig klimaneutrales Turnier“ mit „emissionsarmen Transportmitteln“ – mit solchen Aussagen hat der Weltfußballverband FIFA die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2022 in Katar beworben. Aus Sicht des vzbv täuschen solche grünen Werbeversprechen Verbraucher:innen. Deshalb hat der vzbv die FIFA abgemahnt und aufgefordert, solche irreführenden Werbeaussagen zu unterlassen. | Mehr erfahren bei Nachhaltiger Konsum
Sport, Musik, Filme und Serien – Streaming-Plattformen bieten eine große Auswahl an Content. Doch leider halten sie sich nicht immer an geltendes Recht. Im Fall von DAZN, Netflix und Spotify hat der vzbv deshalb Klagen eingereicht, über die 2023 geurteilt wurde. Bei DAZN beurteilte das Landgericht München die Nutzungsbedingungen als in Teilen intransparent und unzulässig. Das betraf auch eine Preisanpassungsklausel. Spotify und Netflix nutzten ebenfalls unzulässige Preisanpassungsklauseln, wie das Kammergericht in Berlin urteilte. Die Urteile stärken die Rechte der Verbraucher:innen, weil sie verdeutlichen, dass einseitige Preiserhöhungen nur unter strengen Voraussetzungen möglich sind.
Wenn sie Änderungen am Vertrag vornehmen wollen, werden manche Unternehmen kreativ – und das unter Umständen auf Kosten der Verbraucher:innen. Das Fitnessstudio-Unternehmen clever fit wertete etwa das Passieren des Drehkreuzes beim Eintritt ins Studio als Zustimmung zur Preiserhöhung. Der vzbv erwirkte 2022 eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen, die das Landgericht Augsburg 2023 bestätigte.
Die Targobank verwehrte ihren Kund:innen den Zugang zum Online-Banking, wenn sie den aktualisierten Preisen und Bedingungen nicht zustimmten oder diese ablehnten. Nach einer Klage des vzbv wertete das Landgericht Düsseldorf dies als Nötigung. Auch gegen die Sparda-Bank Berlin hat der vzbv 2023 erfolgreich geklagt. Sie hatte Formulare verschickt, mit denen Kund:innen auf die Erstattung unrechtmäßiger Gebühren verzichten sollten. Das Unternehmen hat dagegen Berufung eingelegt. Die Sparkasse Wittenberg forderte ihre Kund:innen bei Überweisungen dazu auf, zusätzlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Das Landgericht Dessau-Roßlau hat auf Antrag des vzbv eine einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse erlassen.
Auch 2023 hat der vzbv branchenübergreifend rechtliche Schritte gegen überhöhte oder sogar gänzlich unwirksame Zusatzgebühren ergriffen. So auch im Fall des Autovermieters Hertz. Dieser hatte für die Bearbeitung von Verkehrs- und Parkbußen von Mietwagen in Barcelona pauschal 40 Euro verlangt. Nach einer Klage des vzbv hat das Landgericht Frankfurt am Main die entsprechende Klausel für unwirksam erklärt.
Sammelklagen
Wenn Unternehmen sich nicht an Verbraucherrechte halten, sind oft viele Menschen von den Schäden betroffen. Für solche Massenschäden gibt es seit dem 13. Oktober 2023 in Deutschland die Sammelklage. Mit ihr können Verbraucherverbände wie der vzbv stellvertretend für die Verbraucher:innen vor Gericht ziehen. Betroffene, die sich ins Klageregister eingetragen haben, profitieren dann direkt, wenn die Klage vor Gericht Erfolg hat. | Mehr erfahren bei Sammelklage
Vodafone hat 2023 einseitig die Preise erhöht – bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen. Der vzbv hält das für rechtswidrig und hat Klage eingereicht. Es ist die EU-weit erste Sammelklage aufgrund der neuen Verbandsklagerichtlinie. Bis März 2024 haben mehr als 73.000 Personen den News-Alert des vzbv zur Klage gegen Vodafone abonniert. Betroffene Verbraucher:innen können sich an der Klage beteiligen, indem sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.
Seit der Energiekrise zahlen viele mehr fürs Heizen und Strom. In manchen Fällen ist zweifelhaft, ob die Preiserhöhungen rechtmäßig waren. Der vzbv klagt deshalb gegen einige Anbieter und nutzt dafür das neue Instrument der Sammelklage. Ende 2023 hat der vzbv Klage gegen E.ON Energy Solutions, HanseWerk Natur und ExtraEnergie eingereicht. Die Energieversorger haben die Preise teils massiv angehoben. Der vzbv hält das für unzulässig. Per Eintrag in das Klageregister können sich Betroffene beteiligen. Hat die Sammelklage Erfolg, haben sie dann Anspruch auf Rückerstattung.
haben sich an den laufenden 19 Sammel- und Musterfeststellungsklagen des vzbv beteiligt.
Daran arbeitet der vzbv
Rechtsdurchsetzung
- Überprüfung der Umsetzung von Verbraucherschutzvorschriften auf Plattformen wie Temu oder Amazon
- Irreführende Nachhaltigkeitsaussagen und Greenwashing
- Influencer-Marketing im Bereich Lebensmittel und Finanztechnologie
- Verbote von Werbung mit Gesundheitsversprechen, zum Beispiel in Zeitschriften und auf Verpackungen
- AGB und Buchungsprozesse von Reiseanbietern und Fluggesellschaften
Sammelklagen
- Weitere Etablierung des neuen Klageinstrumentes, um Verbraucher:innen so effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen
- Fortsetzung der Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen vor dem Bundesgerichtshof wegen zu geringer Zinszahlungen
- Fortführung der Klagen gegen Fernwärmeanbieter des E.ON-Konzerns (E.ON Energy Solutions und HanseWerk Natur), Verfahren gegen die Strom- und Gasversorger GASAG und ExtraEnergie
- Fortführung der Klage gegen Mercedes wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen vor dem Bundesgerichtshof
- Revision gegen Parship-Urteil, vor allem im Hinblick auf ein fristloses Kündigungsrecht
- Neue Klage gegen DAZN wegen einseitiger Preiserhöhungen in laufenden Streaming-Verträgen