Die wichtigsten Erfolge 2024

Die Anmeldung von Balkonkraftwerken ist für Verbraucher:innen nun noch einfacher und sie dürfen mehr Strom erzeugen.

Die Kosten der Stromnetze werden bundesweit fairer verteilt, wodurch ab 2025, insbesondere im ländlichen Raum, die Strompreise sinken.

Die Bundesregierung hat die Systementwicklungsstrategie auf den Weg gebracht, um die für die Energiewende notwendige Infrastruktur kostengünstig und effizient auszubauen.
Wärmewende verbraucherfreundlich gestalten
Durch den Umbau der Wärmeerzeugung zu erneuerbaren Energien entstehen Kosten, die nicht alle Menschen stemmen können. Besonders bei Fernwärme ist das ein Problem, weil die Kund:innen ihren Anbieter nicht wechseln können und die Zusammensetzung der Preise nicht immer transparent ist. Die Bundesregierung hat Pläne zur Neuregulierung der Fernwärmeversorgung vorgelegt, die nach dem Koalitionsbruch aber nicht mehr beschlossen wurden. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) braucht es mehr als diese Novelle. Notwendig ist eine bundesweite Behörde, die die Preise beaufsichtigt. Das ist auch eine zentrale Empfehlung eines Gutachtens aus dem Herbst 2024, das im Auftrag des vzbv erstellt wurde. Ziel muss es sein, Verbraucher:innen vor hohen Preisen zu schützen und Transparenz auf dem Fernwärmemarkt zu schaffen.
Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden
Wie viel Energie man zum Heizen benötigt, hängt wesentlich vom Zustand des Wohngebäudes ab. Daran können insbesondere Mieter:innen wenig ändern. Gute Nachrichten kamen dazu im Mai 2024 aus Brüssel. Die EU hat die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie erneuert. Sie enthält wichtige Vorgaben, wie energieeffizient Wohngebäude zukünftig sein sollen. Der vzbv erarbeitet nun Vorschläge, wie die Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden kann. Ziel ist es, dass Eigentümer:innen Planungssicherheit erhalten und energetische Sanierungen beim Heizen sozial ausgewogen und verlässlich gefördert werden.
Teilhabe von Verbraucher:innen an Energiewende gestärkt
Mit Balkonkraftwerken tragen Verbraucher:innen zur Energiewende bei und können finanziell profitieren. Durch das 2024 von der Bundesregierung beschlossene Solarpaket I können Verbraucher:innen Balkonkraftwerke ab sofort einfacher anmelden und nutzen. Zudem wurde die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt. Dadurch können Vermieter:innen leichter Photovoltaik-Strom vom eigenen Dach anbieten.
Einige Vorhaben sind in der Amtszeit der Ampel-Regierung liegen geblieben. Dazu gehören die Beschleunigung des Ausbaus und die Digitalisierung von Netzanschlüssen. Beides ist dringend notwendig, um Stromerzeugung und -verbrauch besser aufeinander abzustimmen. Auch die Einführung von Energy Sharing wurde nicht mehr umgesetzt. Damit ist die von privaten Haushalten gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom gemeint, bei der das öffentliche Stromnetz verwendet wird. Es braucht eine gesetzliche Regelung, die einen wirtschaftlichen Anreiz für das Energy Sharing setzt.
Daran arbeitet der vzbv
- Fernwärmepreise regulieren und transparenter machen
- Gasnetze zeitlich planbar und zu vertretbaren Kosten stilllegen
- Energiewende digitalisieren – dazu zählen Messgeräte, die bezahlbar sind und den Anforderungen gerecht werden
- Wohnen bezahlbar machen
- Strommarkt so umgestalten, dass die Kosten fair verteilt werden und die Strompreise sinken
Marktbeobachtung Energie
Dynamische Stromtarife: Mehr als die Hälfte der Haushalte im Dunkeln
Damit Verbraucher:innen von niedrigen Börsenpreisen für Strom profitieren können, gibt es dynamische Stromtarife. Damit können Verbraucher:innen genau dann Strom beziehen, zum Beispiel für ihre Waschmaschine, wenn er gerade günstig ist. Die Tarife sind in Deutschland allerdings nicht überall bekannt. Mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland (53 Prozent) haben noch nie von dynamischen Stromtarifen gehört – so das Ergebnis einer Befragung im Auftrag des vzbv aus dem Sommer 2024. Der vzbv fordert, dass Verbraucher:innen besser über die Tarife informiert werden, und untersucht, wie die Tarifangebote von Stromanbietern gestaltet sind. Um die Tarife nutzen zu können, brauchen Verbraucher:innen in der Regel Smart Meter. Die intelligenten Messsysteme können sie sich seit 2025 vom Messstellenbetreiber einbauen lassen. Aufgrund von Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz wird der Einbau intelligenter Stromzähler für Verbraucher:innen künftig teurer. Fehlende technische Voraussetzungen, abschreckende Einbaukosten und mangelnde Transparenz bei Verbrauch und Preisentwicklungen können aus Sicht des vzbv dazu führen, dass Verbraucher:innen von dem Angebot kaum oder gar keinen Gebrauch machen werden.
Fernwärmepreise müssen transparenter sein
Die Preise für Fernwärme sind nicht immer transparent und nachvollziehbar. Der vzbv hat die Fernwärmepreise 2024 intensiv untersucht. Das Ergebnis: Die Preise unterscheiden sich bundesweit teilweise stark. Der vzbv fordert neue Vorgaben für den Fernwärmemarkt. Gegen Preisänderungsklauseln, die er für nicht nachvollziehbar und unzulässig hält, geht der vzbv auch juristisch vor.
Wechsel bei Strom- und Gas-Verträgen können sich wieder lohnen
2022 und 2023 schwankten die Preise für Strom und Gas durch die Energiepreiskrise teilweise stark. Viele Haushalte zögerten, ihre Energieverträge zu wechseln. Wie das regelmäßige Strom- und Gaspreis-Monitoring des vzbv 2024 gezeigt hat, kann sich ein Wechsel von der Grundversorgung in einen Sondervertrag nun wieder lohnen. Im Januar 2024 war die Grundversorgung in allen untersuchten Großstädten im Vergleich zum günstigsten Sondertarif immer die teurere Option.
Diese Themen hat der vzbv aktuell besonders im Blick
- Monitoring der Preise von Strom (inkl. Wärmepumpenstrom und dynamischen Stromtarifen), Gas und Fernwärme
- Heizungs-Contracting (Wärmelieferung durch spezialisierte Dienstleister)
Projekt „Energieberatung"
Wie kann ich beim Heizen sparen? Welche energetischen Standards gelten für den Bau eines Wohnhauses? Für solche Fragen ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale der richtige Ansprechpartner. Seit 1978 berät das Projekt Verbraucher:innen zu Themen wie Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbare Energien. Bundesweit sind rund 1.000 Energieberater:innen im Auftrag der Verbraucherzentrale tätig. Die Energieberatung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Die aktuelle Förderphase läuft vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
Dritthöchste Beratungszahl seit Projektgründung
Auch wenn die Auswirkungen der Energiekrise im Vergleich zu 2022 und 2023 abklingen, bleibt das Interesse der Verbraucher:innen an der Energieberatung hoch. 2024 wurden rund 233.000 Beratungen durchgeführt – die dritthöchste Anzahl in der Projektgeschichte. Besonders groß war das Interesse am Heizungstausch. Mehr als 13.600 Haushalte haben sich dazu 2024 an die Energieberatung gewandt. Themen waren unter anderem die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an Eigentümer:innen, Fördermöglichkeiten zum Heizungstausch und die kommunale Wärmeplanung. Im Rahmen einer crossmedialen Kampagne hat die Energieberatung von September bis Dezember 2024 auf die Beratungsmöglichkeiten in den Verbraucherzentralen aufmerksam gemacht. Dafür wurden Anzeigen in Print- und Online-Medien geschaltet.
Seit 2021 erhebt die Energieberatung die Preise für Heiztechnik. Diese sind 2024 um durchschnittlich acht Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr (2023: Anstieg um 25 Prozent) ist der Preisanstieg leicht zurückgegangen. Die verschiedenen Heiztechniken verteuerten sich um 3 bis 14 Prozent.
Breites Themenspektrum in Energieberatungen gefragt
Erneuerbare Energien und ihre Nutzung waren 2024 ein weiterer Schwerpunkt in den Beratungen. Verbraucher:innen hatten unter anderem Fragen zu Photovoltaik, Speichertechnik, steuerbaren Verbrauchseinheiten und Vereinfachungen rund um die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Insgesamt wählen die Ratsuchenden wieder vermehrt das persönliche Gespräch, statt sich online oder telefonisch beraten zu lassen. Hohe Energiepreise können für Verbraucher:innen zur Belastung werden. 2025 geht es in der Projektarbeit daher verstärkt um das Thema Energiearmut.
vzbv-Jahresbericht 2024, Redaktionsschluss: März 2025