
Abmahnungen
hat der vzbv 2024 versendet.
Unterlassungsklagen
hat der vzbv 2024 eingereicht.
Sammelklagen
hat der vzbv 2024 eingereicht.
Die wichtigsten Erfolge 2024

Der Babynahrungshersteller Hipp muss seine Werbung für Kindermilch wegen irreführender Werbeaussagen anpassen.

Der vzbv erzielt durch einen Vergleich Rückzahlungen und kürzere Vertragslaufzeiten für Kund:innen von primastrom, voxenergie und nowenergy.

Apple muss die fehlende Prüfung von Bewertungen im App Store transparent machen.

Der Bundesgerichtshof urteilt nach mehreren Klagen der Verbraucherzentralen, dass Sparkassen falsch berechnete Zinsen bei Prämiensparverträgen nachzahlen müssen.

Das Oberlandesgericht München hat E.ON untersagt, Stromschlussrechnungen verspätet zu übersenden.
Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler dürfen sich nicht als unabhängig darstellen
Wenn Verbraucher:innen sich zu Finanzanlagen und Versicherungen beraten lassen möchten, ist das über Vermittler:innen möglich. Diese Beratung ist nicht unabhängig, da die Produktanbieter den Vermittler:innen in der Regel Provisionen zahlen. Deshalb dürfen diese sich nicht als unabhängig bezeichnen. Diese Auffassung des vzbv wurde bereits von einigen Gerichten bestätigt. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass gesetzlich klar geregelt wird, welche Berater:innen sich als unabhängig bezeichnen dürfen. Nur wer ausschließlich von Kund:innen bezahlt wird, sollte dies tun dürfen.
Mehrere Urteile nach vzbv-Klagen: Energieverträge müssen transparent sein
Für Verbraucher:innen ist nicht immer klar erkennbar, wie sich die Fernwärmepreise zusammensetzen und wie hoch die Netzverluste im Vergleich sind. Der vzbv hat deswegen Klage gegen mehrere Anbieter eingereicht. Im Oktober 2024 urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Fall der Mainzer Stadtwerke und Mainzer Fernwärme, dass die Fernwärmeanbieter ihre Preisregelungen transparenter darstellen müssen. Das Landgericht Düsseldorf urteilte im Fall des Anbieters Fernwärme Duisburg, dass die Angaben zu Netzverlusten auf der Internetseite des Anbieters nicht nachvollziehbar dargestellt worden sind. In einem weiteren Verfahren des vzbv verurteilte das Landgericht Gera die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck im September 2024 wegen intransparenter Informationen in Kundenschreiben.
vzbv geht gegen Streaming-Anbieter vor
Seit Anfang 2024 werden Filme und Serien bei Amazon Prime mit Werbung gezeigt. Werbefrei können Kund:innen nur streamen, wenn sie dafür monatlich zusätzlich 2,99 Euro zahlen. Aus Sicht des vzbv hätte Amazon bei seinen Kund:innen die Zustimmung für diese Vertragsänderung einholen müssen. Deshalb hat der vzbv im Februar 2024 Klage gegen Amazon eingereicht; eine Entscheidung steht noch aus.
Auch gegen den Sport-Streamingdienst DAZN hat der vzbv im vergangenen Jahr geklagt. In den Nutzungsbedingungen behielt sich DAZN 2022 das Recht vor, Abo-Preise zu erhöhen und das Programm zu ändern. Aus vzbv-Sicht wurde das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreichend begründet. Das OLG München hat dem vzbv im Oktober 2024 Recht gegeben. Das Urteil verbessert die Aussichten für eine parallel laufende Sammelklage, die der vzbv wegen unzulässiger Preiserhöhungen in laufenden Verträgen gegen DAZN führt.
Online-Plattformen und -Marktplätze verfügen über viel Macht in der digitalen Welt. Umso wichtiger ist es, dass online wie offline klare Regeln für Anbieter gelten, damit sich Verbraucher:innen dort sicher bewegen können. Der vzbv hat 2024 rechtliche Schritte gegen mehrere Anbieter eingeleitet, da sie die neuen europäischen Vorgaben für digitale Dienste und Plattformen missachtet haben – darunter Temu und Shein. | Mehr erfahren auf der Schwerpunktseite Digitale Welt
Sammelklagen
Wenn Verbraucher:innen von Unternehmen geprellt oder geschädigt wurden, bleiben für sie teils nur noch rechtliche Schritte. Nicht alle Menschen können sich das leisten – etwa, weil sie nicht über die finanziellen oder zeitlichen Kapazitäten verfügen. Verbraucherverbände wie der vzbv können in solchen Fällen Sammelklagen einreichen. Ziel ist es, dass das Gericht die Unternehmen, gegen die Klage erhoben wurde, dazu verpflichtet, den Betroffenen Entschädigungen zu zahlen. Betroffene können sich der Klage anschließen, indem sie sich ins Klageregister eintragen. Hat die Sammelklage vor Gericht Erfolg, haben die beteiligen Verbraucher:innen gute Chancen auf Rückerstattungen.
primastrom, voxenergie und nowenergy: Bis zu vierstellige Rückzahlungen für Verbraucher:innen
In der Energiekrise kam es teils zu drastischen Preissteigerungen für Strom und Gas. Nicht alle Preiserhöhungen waren rechtmäßig. Deshalb ist der vzbv gegen mehrere Energieanbieter juristisch vorgegangen. Für die Kund:innen von primastrom, voxenergie und nowenergy gab es im August 2024 gute Nachrichten. Nachdem der vzbv mit primastrom und voxenergie bereits im März wegen einseitiger Preiserhöhungen einen Vergleich schloss, folgte im August eine Einigung mit allen drei Unternehmen – diesmal auch bezüglich zu langer Vertragslaufzeiten. Kund:innen, die sich bis Ende 2024 meldeten, konnten durch die Vergleiche bis zu vierstellige Rückzahlungen erhalten und früher aus den Verträgen entlassen werden.
BGH-Urteil: Geld zurück für Prämiensparer:innen
Sparkassen haben Kund:innen mit Prämiensparverträgen jahrelang die Zinsen falsch berechnet. Das hat der BGH im Sommer 2024 anhand der Saalesparkasse und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden entschieden. In seinem Urteil hat der BGH festgelegt, wie die Zinsen berechnet werden müssen und dass den Kund:innen Rückzahlungen zustehen. Diese dürften teilweise im vierstelligen Bereich liegen. Die Urteile sind richtungsweisend für insgesamt 16 weitere Klagen, die der vzbv und die Verbraucherzentralen aufgrund falscher Zinsberechnungen gegen Sparkassen eingereicht haben.
vzbv klagt für Verbraucher:innen Schadenersatz von Facebook ein
Daten von weltweit 533 Millionen Facebook-Nutzer:innen sind 2021 durch ein Datenleck öffentlich geworden. Im November 2024 hat der BGH geurteilt, dass den Nutzer:innen Schadenersatz in Höhe von jeweils mindestens 100 Euro zustehen kann. Damit Verbraucher:innen leichter zu ihrem Recht kommen, hat der vzbv eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. Da die Klage noch Ende 2024 eingereicht wurde, können Ansprüche von Facebook-Nutzer:innen nun nicht mehr verjähren – auch wenn sie sich erst später der Klage anschließen.

haben sich an den 23 im Jahr 2024 laufenden Sammelklagen des vzbv beteiligt.
Dagegen geht der vzbv juristisch vor
Rechtsdurchsetzung
- Verstöße gegen die Vorgaben zur Werbung mit Gesundheitsversprechen (EU-Health-Claims-Verordnung)
- Werbung mit grünen Werbeversprechen durch Fluggesellschaften
- Diskriminierung im Verbraucheralltag, etwa Online-Zwang bei Kundenpostfächern, verweigerte Bargeldzahlung, eingeschränkter Ticketverkauf bei Schwimmbädern
- Verstöße gegen Regeln zum Schutz von Minderjährigen auf Online-Plattformen und in sozialen Netzwerken
- Verstöße in Bonus-Apps von Supermärkten und Discountern
Sammelklagen
- Klage gegen DAZN wegen einseitiger Preiserhöhungen in laufenden Streaming-Verträgen
- Klage gegen SSS Software wegen intransparenter Webseiten zur An- und Ummeldung von Rundfunkbeitrag und Wohngeld, Sammelklage wegen Webseite service-rundfunkbeitrag.de
- Klage gegen Vodafone wegen einseitiger Preiserhöhungen
- Mehrere Klagen gegen Fernwärmeanbieter wegen intransparenter Preise: Klagen gegen E.ON, Avacon, Stadtwerke Neubrandenburg
- Klage gegen Facebook: Schadenersatz nach Datenleck
vzbv-Jahresbericht 2024, Redaktionsschluss: März 2025