Die wichtigsten Erfolge 2023
Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wurde dauerhaft eingeführt.
Der vzbv hat gemeinsam mit den Verbraucherzentralen geringere Krankenkassenbeiträge für Kleinselbstständige durchgesetzt.
Die Zusammenführung des Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erleichtert Betroffenen die Beantragung.
Was pflegende Angehörige täglich leisten, ist ein Kraftakt. Umso wichtiger ist es, dass der Staat sie bestmöglich unterstützt. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wollte die Bundesregierung die häusliche Pflege stärken. Das verabschiedete Gesetz wird diesem Ziel allerdings nicht gerecht. Trotz anhaltender Kritik einer Vielzahl von Akteuren hat die Bundesregierung Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht nachhaltig entlastet. Zwar gab es auf den letzten Metern einige Verbesserungen am Gesetz, etwa die Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und die Förderung von Modellvorhaben. Doch unter dem Strich wurde eine grundlegende Reform erneut vertagt, wodurch die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag unerfüllt bleiben.
Gerade in Gesundheitsfragen ist unabhängiger Rat für Verbraucher:innen wichtig. Dafür sollte die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) neu aufgestellt werden. Entgegen aller Bedenken hatte sich die Koalition für die Finanzierung einer UPD-Stiftung aus Krankenkassenbeiträgen statt aus dem Bundeshaushalt entschieden und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Stifter eingesetzt. Der vzbv hat das kritisiert, weil es die Unabhängigkeit der UPD infrage stellt. Auf Grund der verspäteten Reform konnte die neue Stiftung erst im Dezember 2023 errichtet werden. Der vzbv ist Mitglied im Stiftungsrat und engagiert sich trotz schwieriger Ausgangslage weiterhin für eine qualitativ hochwertige und von Politik, Industrie, Leistungserbringern und Krankenkassen unabhängige Patientenberatung.
Ob der Herzfrequenz-Check übers Smartphone oder die Behandlung via Videosprechstunde: Digitale Anwendungen finden sich im Gesundheitsbereich viele. Im März 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege vorgestellt. Die Umsetzung ist mit dem Digital-Gesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz gestartet. Neben einigen hochproblematischen Regelungen, wie beispielsweise der Datenauswertung und Versichertenansprache durch Kranken- und Pflegekassen, enthalten die Gesetze wichtige Verbesserungen. So sehen sie einen gesetzlich verankerten Diskriminierungsschutz vor, wenn Patient:innen gegen die elektronische Patientenakte (ePA) Widerspruch einlegen (Opt-out). Und Versicherte können Zugriffe auf ihre ePA beschränken und transparent nachvollziehen. Zudem wird die Zweckentfremdung von Gesundheitsdaten unter Strafe gestellt.
Daran arbeitet der vzbv
- Patientenrechtegesetz überarbeiten, um Patient:innen etwa bei Verdacht auf Behandlungsfehler zu stärken und besser vor dem Verkauf von Selbstzahlerleistungen zu schützen
- Transparenz über die Qualität der stationären Versorgung und Service, Leistungen und Bewilligungen der Krankenkassen verbessern
- Transparenz, Selbstbestimmung und Mehrwert für Patient:innen bei der elektronischen Patientenakte sicherstellen
- Digitale Vermittlung von Arztterminen patientenfreundlich gestalten, ohne den analogen Zugang einzuschränken
- Bürokratie bei häuslicher Pflege abbauen
Im Gesundheits- und Pflegewesen nutzen Verbraucher:innen und Behandler:innen zunehmend digitale Anwendungen. Dazu gehören zum Beispiel Fitness-Tracker, Gesundheits-Apps und die ePA. Wie Verbraucher:innen die Angebote nutzen und was ihnen dabei wichtig ist, hat der vzbv mit dem Projekt „Verbraucherschutz bei digitalen Gesundheitsangeboten“ untersucht. Die Themen des Projekts waren breit gefächert. Gemeinsam mit der Stiftung Warentest untersuchte der vzbv im vergangenen Jahr den Datenschutz von Zyklus-Apps. Dabei überprüfte der vzbv, wie zwölf ausgewählte Zyklus-App-Anbieter auf das Auskunftsrecht reagieren. Das Ergebnis: Die Anbieter reagierten größtenteils nur unzureichend. Laut einer Befragung im Auftrag des vzbv zu Zyklus-Apps ist den Nutzerinnen Datenschutz bei den Apps jedoch wichtig. Der vzbv setzt sich deshalb verstärkt dafür ein, dass die Anbieter sich an die Datenschutzgrundverordnung halten, verständlich Auskunft erteilen und die Betroffenenrechte nennen.
Ein weiterer Themenschwerpunkt des Projekts waren Videosprechstunden. Dafür untersuchte der vzbv in der zweiten Jahreshälfte 2022 Telemedizin- und Arzttermin-Portale. Hier zeigten sich Datenschutzlücken. Der vzbv mahnte infolge dessen einige Portale ab. Zusätzlich beauftragte das Projekt eine Befragung zu Videosprechstunden und Datenschutz bei digitalen Gesundheitsangeboten. Laut der Befragung im Dezember 2022 legen die Nutzer:innen – genau wie bei den Zyklus-Apps – Wert auf Datenschutz. Der vzbv setzt sich deshalb dafür ein, dass bei Videosprechstunden auf Tracking verzichtet wird.
Auf welche Probleme Verbraucher:innen bei der Online-Buchung von Arztterminen stoßen, untersuchte das Projekt im vergangenen Jahr mit einem Verbraucheraufruf. Die Rückmeldungen zeigten Benachteiligungen von Kassenpatient:innen gegenüber privat Krankenversicherten. Außerdem meldeten Verbraucher:innen Probleme aufgrund von nicht buchbaren Terminen oder der Pflicht zum Anlegen eines Kundenkontos.
Das Projekt wurde planmäßig am 31. Dezember 2023 abgeschlossen. Die Erkenntnisse stehen weiterhin auf der Webseite des vzbv zur Verfügung. Die Projektergebnisse unterstützen die verbraucherpolitische Arbeit des vzbv auch nach Projektende dabei, die digitale Transformation im Gesundheits- und Pflegesektor verbraucherorientierter auszurichten. Das Projekt wurde ab 1. August 2021 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (heute Bundesministerium der Justiz) und ab Ende 2021 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert.