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Online einkaufen, über Social Media chatten oder sich von einer künstlichen Intelligenz (KI) bei Krankheitssymptomen beraten lassen – digitale Dienste sind fester Bestandteil des Verbraucheralltags. Verbraucher:innen müssen sich online sicher und selbstbestimmt bewegen können.
Design-Tricks, die etwa zum Kaufen verleiten, begegnen Verbraucher:innen online immer wieder: Der Digital Services Act soll künftig einige solcher Design-Tricks unterbinden. 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mehrere Untersuchungen durchgeführt, die zeigen, dass große Anbieter wie Google und Amazon die Verpflichtungen zum Teil nur mangelhaft umsetzen. Der vzbv geht juristisch gegen Anbieter vor, die sich nicht an Verbraucherrecht halten. 2024 hat der vzbv etwa die Online-Händler Temu und Shein wegen des Einsatzes manipulativer Designs abgemahnt. Beide Anbieter besserten daraufhin nach. Nachdem sich Temu nicht an die Vereinbarungen hielt, musste das Unternehmen Ende 2024 eine Vertragsstrafe zahlen.
Daten von Millionen Facebook-Nutzer:innen sind 2021 durch ein Datenleck öffentlich geworden. Der Bundesgerichtshof hat Ende 2024 geurteilt, dass ihnen Schadenersatz zustehen kann. Damit Verbraucher:innen ihren Anspruch leichter geltend machen können, hat der vzbv eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. | Mehr erfahren bei Rechtsdurchsetzung
Der vzbv setzt sich politisch für starke Verbraucherrechte im Online-Handel ein und konnte 2024 wichtige Forderungen einbringen. | Mehr erfahren bei Recht und Handel
Verbraucher:innen kommen im Alltag immer seltener ohne die Nutzung digitaler Angebote aus. Gleichzeitig begegnen ihnen dort auch Ärgernisse und Unsicherheiten. Der Verbraucherreport 2024 zeigt, dass sich fast die Hälfte der Menschen im Digitalen nicht gut geschützt fühlt. | Mehr zum Verbraucherreport erfahren
KI ist Teil des Verbraucheralltags: von Sprachassistenten bis zur Gesichtserkennung des Smartphones. Damit Verbraucher:innen von KI profitieren, braucht es aus vzbv-Sicht einen klaren gesetzlichen Rahmen. Seit 2024 beschäftigt sich die Bundesregierung mit der nationalen Umsetzung des europäischen Artificial Intelligence Acts. Nach Einschätzung des vzbv ist ein KI-Beirat mit Vertreter:innen der Zivilgesellschaft notwendig. Zudem sollte es eine zentrale Stelle geben, an die sich Verbraucher:innen mit Beschwerden über KI richten können; beispielsweise, wenn KI Menschen manipuliert und dadurch Schäden entstehen.
Wofür sich der vzbv stark macht
- Verbraucherschutz auf Online-Plattformen sichern: Digitalkonzerne wie Google oder Amazon bestimmen maßgeblich, was Verbraucher:innen online kaufen können oder welche Nachrichten ihnen angezeigt werden. Mit dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act möchte die EU seit 2023 Online-Plattformen sicher gestalten und geht zum Beispiel gegen wettbewerbsschädigende Praktiken und die Manipulation von Nutzer:innen vor. Der vzbv fordert, dass die Regelungen konsequent durchgesetzt werden.
- Online-Shopping sicher machen: Auch beim Online-Shopping haben Verbraucher:innen ein Recht auf sichere Produkte. Dies ist aber nicht immer gegeben. Durch den Markteintritt von Temu und Shein in Europa ist das Thema 2024 in den Fokus der Politik gerückt. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Regelungen des Digital Services Act konsequent durchgesetzt werden und bestehende Regelungslücken schnell geschlossen werden. Der vzbv geht mit juristischen Mitteln gegen Anbieter vor, die sich nicht an Verbraucherrecht halten.
- Verbraucher- und Persönlichkeitsrechte online schützen: Hasskriminalität oder unsichere Produkte begegnen Verbraucher:innen online immer wieder. Mit dem Digital Services Act, der seit Februar 2024 anwendbar ist, will die EU das ändern. Für die nationale Umsetzung hat die Bundesregierung 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verabschiedet und den Digital Services Coordinator eingesetzt. Aus vzbv-Sicht stärkt das DDG die Verbraucherrechte und die unabhängige Aufsicht über die Umsetzung des Digital Services Act. Der vzbv unterstützt die Aufsicht als Mitglied im Beirat des Digital Services Coordinator.
- Verbraucherbedürfnisse bei KI priorisieren: KI kann viele Vorteile mit sich bringen, erfordert aber klare rechtliche Vorgaben, damit Verbraucher:innen davon profitieren. Der europäische Artificial Intelligence Act legt dafür die Grundlage. Nun kommt es auf eine verbraucherfreundliche Umsetzung in Deutschland an.
vzbv-Jahresbericht 2024, Redaktionsschluss: März 2025