Die wichtigsten Erfolge 2024

Mit Inkrafttreten des Artificial Intelligence Act werden die Verbraucherrechte bei der Nutzung und Anwendung von künstlicher Intelligenz gestärkt.

Die Preise für Anrufe innerhalb der EU bleiben weiterhin gedeckelt und sollen 2029 ganz abgeschafft werden.

Verbraucher:innen haben ab sofort Anspruch auf eine bessere Internetversorgung (höhere Mindestbandbreite) und können ihre Ansprüche leichter geltend machen.
Schnelles Internet ist eine Voraussetzung für einen funktionierenden Alltag - denn die Menschen erledigen vieles digital, vom Banking übers Streaming bis hin zu mobiler Arbeit. Es ist gut, dass es seit 2022 ein Recht auf schnelles Internet gibt. Die Bandbreite war aber zu gering. Seit Dezember 2024 gilt eine höhere Mindestbandbreite.
Seit 2022 diskutiert die EU darüber, ob Streamingdienste wie Netflix oder Inhalteanbieter wie Google eine Datenmaut an Telekommunikationsanbieter zahlen müssen. Die Idee kommt von den Telekommunikationsanbietern, die dadurch auf eine neue Einnahmequelle hoffen. Für Verbraucher:innen brächte sie aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hingegen Nachteile, weil sie zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. Im schlimmsten Fall könnten Telekommunikationsanbieter über die Datenmaut entscheiden, welche Inhalte Verbraucher:innen sehen können und welche nicht, weil zum Beispiel einige Streamingdienste und somit ihr Angebot dadurch wegfallen könnten. Im September 2024 hat Meta verkündet, seine Peering-Partnerschaft, also den kostenfreien Datenaustausch, mit der Deutschen Telekom beenden zu wollen, nachdem man sich über die Bedingungen des kostenfreien Datenaustauschs nicht einigen konnte. Das zeigt aus Sicht des vzbv, wie fragil die Netzneutralität ist. Die Europäische Kommission hält an der Datenmaut fest, obwohl sich der überwiegende Teil von Wirtschaft und Zivilgesellschaft dagegen ausspricht.
Wenn Verbraucher:innen online einkaufen, kommunizieren oder surfen, sollten sie dabei sicher sein. Die EU hat 2023 mit dem Artificial Intelligence Act, dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act wichtige Regeln auf den Weg gebracht, die Verbraucherrechte im Digitalen stärken. Der vzbv setzte sich auch 2024 für eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Verordnungen ein. | Mehr erfahren beim Schwerpunkt Digitale Welt
Daran arbeitet der vzbv
- Personalisierte Werbung verbieten
- EU-Regelungen zur Plattformregulierung verbraucherfreundlich umsetzen
- Aufsicht von KI verbraucherfreundlich aufstellen
- Rechtsrahmen der Telekommunikation: Verbraucherrechte stärken und Netz- neutralität wahren
- Digitale Brieftasche verbraucherfreundlich ausgestalten
Marktbeobachtung Digitales
Über Design-Tricks (Dark Patterns) können Anbieter Nutzer:innen im Internet manipulieren. Dazu gehören etwa grafische Elemente, die zum Kauf animieren sollen, oder Formulierungen, die die Emotionen der Betrachter:innen ansprechen. Laut einer Untersuchung des vzbv im Frühling/Sommer 2024 verwenden Anbieter wie TikTok, Meta und Amazon solche Tricks, um umfassende Nutzerprofile zu erstellen. Die Anbieter verstoßen damit gegen den Digital Markets Act, den die EU 2024 verabschiedet hat, um mehr Wahlfreiheit für Nutzer:innen zu schaffen. Mehr dazu, wie der vzbv sich politisch und juristisch gegen solche Maschen einsetzt, finden Sie auf der Schwerpunktseite Digitale Welt.
Laut einer Befragung im Auftrag des vzbv im Sommer 2024 erwarten 93 Prozent der Befragten, dass auf Online-Marktplätzen angebotene Produkte sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen in der EU entsprechen. Eine große Mehrheit (91 Prozent) erwartet ebenso, dass Betreiber eines Online-Marktplatzes haften, wenn ein Problem nicht durch den Händler gelöst wird. Der vzbv hat sich 2024 verstärkt für mehr Produktsicherheit beim Online-Shopping eingesetzt. | Mehr erfahren bei Recht und Handel und auf der Schwerpunktseite Digitale Welt
Mit einem Klick online abgeschlossene Verträge kündigen – das geht dank des 2022 in Kraft getretenen Kündigungsbuttons. Eine Untersuchung des vzbv Anfang 2024 hat gezeigt, dass die Regulierung wirkt. 80 Prozent von 1.200 untersuchten Anbietern hatten einen Kündigungsbutton eingebunden. Allerdings fehlte er noch immer bei jedem fünften Anbieter. Im Telekommunikationsbereich hatten 40 Prozent der untersuchten Anbieter die neue Regel noch nicht umgesetzt. Der vzbv wird die Umsetzung des Kündigungsbuttons weiter beobachten und auf mögliche Missstände aufmerksam machen. Gegen Anbieter, die den Kündigungsbutton nicht oder nicht korrekt umsetzen, ist der vzbv bereits juristisch vorgegangen und wird das weiter tun.
Diese Themen hat der vzbv aktuell besonders im Blick
- Durchsetzung der Plattformregulierung
- Regulierung von manipulativen Designs (Dark Patterns) durch den europäischen Digital Fairness Act
- Verbrauchererfahrungen auf Online-Marktplätzen
- Verbraucherprobleme beim Einsatz von künstlicher Intelligenz
- Digitale Gesundheitsangebote
vzbv-Jahresbericht 2024, Redaktionsschluss: März 2025