Sammelklage

Gruppe von Menschen steht zusammen und hält ihre Hände in der Mitte zusammen

Quelle: iStock.com/JLco - Julia Amaral | Gestaltung: DMKZWO

Rechtswidrige Preiserhöhungen für Strom und Gas oder manipulierte Abgaswerte beim Auto: Immer wieder sind Dutzende, Hunderte oder auch Tausende Menschen betroffen, wenn Unternehmen geltendes Recht missachten. Alleine klagt man selten – zu hoch sind die Kosten und der Aufwand eines Gerichtsverfahrens. In solchen Fällen ziehen Verbraucherverbände vor Gericht. Für Schäden, von denen viele Verbraucher:innen betroffen sind, gibt es seit Ende 2023 ein neues juristisches Instrument: die Sammelklage.

Sammelklage stärkt Verbraucher:innen wesentlich in ihren Rechten

Um die Rechte der Verbraucher:innen bei Massenschäden besser durchzusetzen, wurde 2018 die Musterfeststellungsklage eingeführt. Mit dieser können Verbraucherverbände wie der vzbv verbindlich feststellen lassen, unter welchen Voraussetzungen Verbraucher:innen Ansprüche gegen ein Unternehmen haben. Zwei Jahre später verabschiedete die EU die EU-Verbandsklagerichtlinie. Sie sah die Einführung der Sammelklage vor, mit der Verbraucherverbände zusätzlich zur Feststellung direkt Schadensersatz oder andere Leistungen für Verbraucher:innen einklagen können. Seit dem 13. Oktober 2023 gibt es die Sammelklage nun auch in Deutschland. Der vzbv hat die Einführung der Sammelklage politisch eng begleitet und frühzeitig ein eigenes Umsetzungskonzept eingebracht. Der spätere Referentenentwurf hat lange auf sich warten lassen und war in vielen Punkten wenig anwendungsfreundlich. Im Laufe des Prozesses hat sich der vzbv gegen Widerstände aus Politik und Wirtschaft erfolgreich für Verbesserungen eingesetzt. Der Bundestag hat schließlich in zentralen Punkten am Gesetz nachgebessert und mit einem verlängerten Anmeldezeitraum dafür gesorgt, dass sich möglichst viele Betroffene einer Sammelklage anschließen können. Dadurch wurde eine Sammelklage eingeführt, die konkrete Verbesserungen für Verbraucher:innen bringt.

So stärkt die Sammelklage Verbraucherrechte

  • Verbände haben erstmals die Möglichkeit, direkte Leistungsansprüche für sehr viele Verbraucher:innen einzuklagen. Das heißt, Verbraucher:innen müssen nicht mehr individuell klagen. Sie erhalten zum Beispiel zu viel gezahlte Beträge direkt ausgezahlt.
  • Die bislang für Verbände aufwändigen Zulässigkeitshürden wurden abgesenkt. So müssen Verbände in der Klageschrift nur noch darlegen, dass mindestens 50 Verbraucher:innen potentiell betroffen sind, nicht jedoch jeden einzelnen Fall glaubhaft machen. Auch die Anforderungen an die Gleichartigkeit der einzelnen Verbraucherfälle wurden durch den Bundestag gelockert.
  • Die Anforderungen an die Mitgliederzahl und die Bestandsdauer der klagebefugten Verbände wurden gesenkt. Dadurch sind mehr Verbände klagebefugt.
  • Durch einen verlängerten Anmeldezeitraum (bis drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung) können sich möglichst viele Betroffene der Klage anschließen.
  • Prozesskosten sind streitwertabhängig. Verbraucherverbände haben dafür aber ein begrenztes Budget. Mit der Sammelklage wurden die Prozesskosten begrenzt, damit Verbraucherverbände auch Klagen führen können, bei denen es um viele Millionen Euro geht.
Infografik mit dem Titel "So funktionieren Sammelklagen". Grafik erklärt in drei Schritten, wie Sammelklagen funktionieren. Schritt 1: Verband klagt nach Massenschaden gegen ein Unternehmen. Schritt 2: Geschädigte Verbraucher:innen können sich beim Bundesamt für Justiz für die Klage registrieren. Schritt 3: Ein Gericht entscheidet über den Fall. Je nach Ausgang/Urteil müssen Verbraucher:innen die Leistungen entweder individuell einklagen oder erhalten die Zahlungen ohne eigene Klage.
Erste Sammelklagen laufen

vzbv-Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat 2023 die Preise für Internet- und Festnetzanschlüsse erhöht. Fünf Euro müssen die Betroffenen seitdem monatlich mehr zahlen. Für fünf Euro würden vermutlich die wenigsten vor Gericht ziehen, weil das Verfahren zu aufwendig und teuer ist. Durch die Sammelklage können Verbraucherverbände das übernehmen und für die Verbraucher:innen vor Gericht ziehen. Zusammengerechnet geht es bei solchen Massenschäden nicht selten um mehrere Hunderttausend bis Millionen Euro. Im November 2023 hat der vzbv Sammelklage gegen Vodafone eingereicht. Es ist die EU-weit erste Sammelklage aufgrund der neuen Verbandsklagerichtlinie. Betroffene Kund:innen können sich ins Klageregister eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Sie tragen weder Kosten noch Risiken für das Verfahren.

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Der vzbv hat drei weitere Sammelklagen eingereicht

(Stand März 2024)

Informationen zu aktuellen Klagen und rund um das Thema Sammelklagen gibt es auf der Seite www.sammelklagen.de.