Ein Jugendlicher sitzt auf dem Teppich vor dem Sofa mit einem Tablet in der Hand.

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Digitales und Medien

Lina Ehrig

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Lina Ehrig
Leiterin Team Digitales und Medien

Wettbewerb und Innovation dürfen nicht auf Kosten des Verbraucherschutzes gehen. Vereinfachungen im EU-Digitalrecht können den Schutz der Nutzer:innen schwächen und ihr Vertrauen gefährden. Genau das ist aber die Voraussetzung für eine gelungene Digitalisierung.

Die wichtigsten Erfolge 2025

Jahresbericht 2024 / Häkchen Erfolge (weiß)

Die Bundesregierung setzt sich für einen verbraucher- und wettbewerbsfreundlichen Umstieg von Kupfer- auf Glasfaserkabel ein.

Jahresbericht 2024 / Häkchen Erfolge (weiß)

Millionen Nutzer:innen können den Sicherheits-Support von Windows 10 weiterhin nutzen, nachdem Microsoft ihn durch großen gesellschaftlichen Druck um ein Jahr verlängert hat.

Jahresbericht 2024 / Häkchen Erfolge (weiß)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist im Beirat des Digital Services Coordinator sowie als Trusted Flagger eine starke Vertretung der Verbraucher:innen für die Plattformregulierung.

Online-Plattformen müssen sicher sein

Digitale Plattformen sind ein zentraler Bestandteil des Verbraucheralltags: Ob beim Einkaufen, Kommunizieren mit Freund:innen oder beim Streamen von Serien. Verbraucher:innen müssen Plattformen sicher nutzen können. Dafür sollen die europäischen Regelungen des Digital Services Act (DSA) sorgen. 2025 zeigte sich, dass die Regelungen aufgrund geopolitischer Spannungen zunehmend unter Druck stehen. Geltendes Recht muss durchgesetzt werden. Dafür setzt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband gegenüber der Bundesregierung und auf EU-Ebene ein. Zudem sollte der DSA stärker dafür genutzt werden, Kinder und Jugendliche auf Online-Plattformen zu schützen.

Seit Juni 2025 ist der Verbraucherzentrale Bundesverband als Trusted Flagger zugelassen. Diese Funktion ermöglicht es dem Verband, sich verstärkt für ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher:innen einzusetzen. | Mehr erfahren auf der Seite Shopping 4.0

Bürokratieabbau darf nicht zum Sicherheitsrisiko werden

Künstliche Intelligenz (KI) umgibt Verbraucher:innen in immer mehr Bereichen ihres Alltags. Umso wichtiger ist es, dass sie im digitalen Alltag gut geschützt sind. Eine Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands Ende 2025 zeigte, dass sich gut die Hälfte der Verbraucher:innen (52 Prozent) davor sorgt, bei Kaufentscheidungen oder Vertragsabschlüssen von KI beeinflusst zu werden. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bringt sich deshalb intensiv in die Verhandlungen um die Omnibus-Gesetze (Digital Omnibus und KI-Omnibus) ein. Mit diesen plant die Europäische Kommission, zum Abbau von Bürokratie Schutzstandards für KI und den Datenschutz aufzuheben. Für Verbraucher:innen hieße das unter anderem weniger Betroffenenrechte, weniger Rechtssicherheit und weniger Transparenz. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Digital-Omnibus-Gesetze Verbraucherschutzstandards nicht verwässern.

Infografik mit dem Titel "EU-Datenschutzrecht stärkt Vertrauen". Die Mehrheit vertraut Unternehmen im Umgang mit ihren Daten mehr, wenn sie dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen. Quelle: Internetrepräsentative Onlinebefragung (21.-30. Oktober 2025) von eye square im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 1.000 Internetnutzer:innen ab 16 Jahren.

Daran arbeitet der Verbraucherzentrale Bundesverband

  • Digital Networks Act verbraucherfreundlich gestalten durch starke Kundenschutzrechte auf dem Telekommunikationsmarkt, Wahrung der Netzneutralität, vielfältige Angebote und faire, bezahlbare Preise für Verbraucher:innen
  • Europäisches Datenschutzrecht im Digital-Omnibus-Gesetz verteidigen
  • Kinder und Jugendliche auf Online-Plattformen und bei der Nutzung digitaler Anwendungen schützen
  • Einhaltung der Vorgaben zur Plattformregulierung (DSA) sicherstellen und diese weiterentwickeln
  • Verbraucher:innen vor Manipulation durch Chatbots schützen

Marktbeobachtung Digitales

Dennis Romberg

Quelle: Gert Baumbach

Dr. Dennis Romberg
Leiter Team Marktbeobachtung Digitales

Fakeshops gehen mit perfiden Tricks vor, um zum Kauf zu animieren. Jeder zweite von uns untersuchte Fakeshop schaltet Werbung über Google oder Meta. Die Plattformen müssen das endlich abstellen.

Fakeshops sorgen für Ärger

Wenn die bezahlte Online-Ware nicht ankommt oder minderwertige Produkte geliefert werden, kann ein Fakeshop dahinterstecken. Ein Ärgernis, das viele Verbraucher:innen umtreibt, wie Beschwerden verdeutlichen. Außerdem zeigt eine Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands aus dem September 2025, dass nahezu jede:r achte Shopper:in (12 Prozent) in den vergangenen zwei Jahren auf einen Fakeshop hereingefallen ist. | Mehr erfahren auf der Seite Shopping 4.0

Online-Shops missachten Pflichten

Damit Verbraucher:innen online sicher einkaufen können, hat die EU mit dem DSA-Regeln für Online-Plattformen festgelegt. Ein Blick in die Praxis zeigt jedoch, dass es bei der Umsetzung hapert. Zwei Untersuchungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands im Frühjahr und Sommer 2025 offenbarten eine Reihe von Mängeln auf Online-Marktplätzen wie Amazon, Temu oder dem neu gestarteten TikTok Shop. Dazu gehören fehlende Informationen zu Händlern und Herstellern sowie unvollständige Sicherheits- und Warnhinweise. Hinzukommen manipulative Designs, die Online-Shops einsetzen, um Verbraucher:innen zum Kauf zu animieren – etwa durch Meldungen von knappen Lagerbeständen oder dem Anzeigen von Countdowns. 

Game Over: Gaming-Anbieter manipulieren Nutzer:innen 

Anbieter von Online-Games setzen teilweise auf manipulative Designs (Dark Patterns), um Nutzer:innen an ihre Spiele zu binden. Laut eines Praxischecks des Verbraucherzentrale Bundesverbands von Juli bis September 2025 können Anbieter mit Kaufaufforderungen, intransparenten Preisen von virtuellen Gegenständen und weiteren Designtricks manipulieren. Für die Nutzer:innen kann das zu hohen Kosten führen, wenn sie durch die Tricks im Spiel mehr Geld ausgeben. 2025 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband mit dem Praxischeck und fünf Unterlassungsverfahren an der Aktion „Game Over" des Europäischen Verbraucherverbands BEUC teilgenommen. 

Online-Buchung von Arztterminen alles andere als nutzerfreundlich

Über Doctolib und Jameda können Arzttermine online gebucht werden. Bei der Nutzerfreundlichkeit gibt es aber Nachholbedarf, wie ein Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands im Februar 2025 gezeigt hat. Probleme gibt es vor allem aufgrund unzureichender oder nicht funktionierender Filterfunktionen. Dadurch werden auch Praxen angezeigt, die keine Termine frei haben oder bei denen die gesuchte Leistung nicht zur Auswahl steht. Dass das rechtswidrig sein kann, zeigt ein Urteil, das der Verbraucherzentrale Bundesverband Anfang 2026 gegen die Buchungsplattform Doctolib erzielt hat. 

Infografik mit dem Titel "TOP 3 Verbraucherbeschwerden im Digitalbereich": (1) 8.955 Beschwerden über Widerrufsprobleme beim Online-Kauf von Kleidung und Accessoires. (2) 4.740 Beschwerden über untergeschobene Festnetzverträge (Telefonie & Internet). (3) 4.708 Beschwerden über untergeschobene Verträge von digitalen Diensten. Basis: 198.935 Beschwerden mit Bezug zum Bereich Digitales im Jahr 2025.

Diese Themen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband aktuell besonders im Blick

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen im Digitalbereich
  • Umsetzung des Digital Services Act
  • Einsatz von KI
  • Schutz vor Dark Patterns
  • Umsetzung der Verbraucherrechte auf dem Telekommunikationsmarkt

Jahresbericht 2025 des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Redaktionsschluss: März 2026