Ein Mann sitzt im Wohnzimmer am Tisch und scannt mit dem Handy den Code auf einem Paket.

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Recht und Handel

Felix Methmann

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Felix Methmann
Leiter Team Recht und Handel

Wir haben die Digitalisierung des Verbraucheralltags und die damit verbundenen Probleme im Blick. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ausreichend geschützt sein und dürfen nicht durch manipulative Praktiken ausgenutzt werden.

Die wichtigsten Erfolge 2025

Jahresbericht 2024 / Häkchen Erfolge (weiß)

Verbraucher:innen sind künftig deutlich besser vor manipulativen Designs beim Online-Vertrieb von Finanzdienstleistungen geschützt.

Jahresbericht 2024 / Häkchen Erfolge (weiß)

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Aufsicht über Rechtsdienstleister und Inkassounternehmen endlich gebündelt beim Bundesamt für Justiz. Dadurch können Verbraucher:innen besser vor unseriösen Anbietern geschützt werden.

Jahresbericht 2024 / Häkchen Erfolge (weiß)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Schutz vor manipulativen Praktiken im Internet mehrfach im politischen Diskurs platziert und im Oktober 2025 ein umfangreiches Positionspapier zu digitaler Fairness veröffentlicht.

Manipulative Designs bei Online-Finanzdienstleistungen künftig eingeschränkt

Anbieter nutzen zum Teil Designtricks, um Verbraucher:innen online zu manipulieren – das gilt auch für Online-Finanzdienstleistungen. Ende 2025 hat der Bundestag beschlossen, Verbraucher:innen in dem Bereich künftig besser vor schädlichen Online-Designs zu schützen. Ursprünglich wollte die Bundesregierung nur eine manipulative Praktik verbieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich für drei konkrete Regelungen und ein allgemeines Manipulationsverbot für den Online-Vertrieb von Finanzdienstleistungen erfolgreich eingesetzt: Der Bundestag hat die Regelungen beschlossen, die am 19. Juni 2026 in Kraft treten.

Im Fokus: Shopping 4.0

Kundenservice über Chatbots oder KI-basierte Shopping-Empfehlungen: Unser Einkaufsverhalten ist stark von technischen Entwicklungen geprägt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich dafür ein, dass Verbraucher:innen sicher und nach ihren Bedürfnissen einkaufen können. | Mehr erfahren auf der Seite Shopping 4.0

Künftig besserer Schutz vor Greenwashing 

Die Shampoo-Verpackung, die „biologisch abbaubar“ ist, oder die Nudeln, die „nachhaltig“ produziert wurden: Immer wieder finden sich grüne Werbeaussagen auf Produkten. Ab dem 27. September 2026 sind solche allgemeinen Umweltaussagen untersagt, wenn sie nicht auf demselben Medium – zum Beispiel auf der Produktverpackung – verständlich erklärt werden oder im Einzelfall ausdrücklich geregelt sind. Entsprechende EU-Regelungen hat der Bundestag Ende 2025 umgesetzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereits mehrere Verfahren aufgrund von grünen Werbeaussagen geführt, zum Beispiel gegen die FIFA. | Mehr erfahren auf der Seite Rechtsdurchsetzung

Inkassokosten müssen transparenter sein

Anbieter können Inkassounternehmen einschalten, wenn Verbraucher:innen in Zahlungsverzug geraten. Unternehmen beauftragen zum Teil Inkassounternehmen aus ihrem eigenen Konzern, damit diese anschließend selbst Inkassokosten erheben können. Diese sollen dann die Verbraucher:innen zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Praxis im Februar 2025 für rechtmäßig erklärt – entgegen der Einschätzung von Verbraucherschützer:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine grundlegende Inkassoreform, durch die Inkassokosten transparenter werden und nicht mehr künstlich überhöht werden dürfen.

Weiterhin Ärger um telefonisch untergeschobene Verträge

Telefonisch untergeschobene Verträge gehören in den Verbraucherzentralen zu den am häufigsten erfassten Beschwerdegründen. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, Verbraucher:innen besser vor dieser Masche zu schützen; bislang sind konkrete Verbesserungen aber ausgeblieben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich für eine umfassende Bestätigungslösung ein. Dann wären telefonisch geschlossene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung gültig.

Infografik mit dem Titel "Unternehmen zu Schlichtungen verpflichten". Eine große Mehrheit ist dafür, dass die Teilnahme an Schlichtungsverfahren für alle Unternehmen verpflichtend sein sollte. Bislang gilt das nur für bestimmte Sektoren. Quelle: Internetrepräsentative Onlinebefragung (21.-30. Oktober 2025) von eye square im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 1.000 Internetnutzer:innen ab 16 Jahren.

Daran arbeitet der Verbraucherzentrale Bundesverband

  • Verbraucher:innen im digitalen Raum besser schützen durch eine Stärkung auf EU-Ebene (Digital Fitness Check)
  • Betreiber von Online-Marktplätzen beim Thema Produktsicherheit stärker zur Verantwortung ziehen
  • Bestätigungslösung einführen, um Verbraucher:innen besser vor telefonisch untergeschobenen Verträgen zu schützen
  • Schlichtungsverfahren stärken, damit Verbraucher:innen Streitigkeiten mit Unternehmen einfacher und verbindlicher klären können

Jahresbericht 2025 des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Redaktionsschluss: März 2026