Eine Justitia-Figur steht auf dem Schreibtisch; hinter hier sind zwei Hände über Dokumenten zu sehen.

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Rechtsdurchsetzung

Rechtswidrige Änderungen in laufenden Verträgen, falsch berechnete Zinsen bei Sparbüchern oder Produkte, die nicht halten, was sie versprechen: Anbieter verstoßen immer wieder gegen Verbraucherrecht. Gegen Rechtsverstöße geht der Verbraucherzentrale Bundesverband mit juristischen Mitteln vor – er mahnt ab und zieht wenn nötig vor Gericht, um die Rechte der Verbraucher:innen durchzusetzen.

Icon eines Richterhammers in rot
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Abmahnungen

hat der Verbraucherzentrale Bundesverband 2025 versendet.

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Unterlassungsklagen

hat der Verbraucherzentrale Bundesverband 2025 eingereicht.

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Sammelklagen

hat der Verbraucherzentrale Bundesverband 2025 eingereicht.

Heiko Dünkel

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Heiko Dünkel
Leiter Team Rechtsdurchsetzung

Nachzahlen wegen nicht geflogener Teilstrecken? Das war bislang leider teure Praxis. Der Bundesgerichtshof hat dem nach einer Klage gegen die Lufthansa engere Grenzen gesetzt – nur eines von vielen Unterlassungsverfahren, das wir 2025 geführt haben.

Die wichtigsten Erfolge 2025

Jahresbericht 2024 / Häkchen Erfolge (weiß)

BGH-Urteil gegen Lufthansa: Fluggesellschaften dürfen nicht pauschal von Passagier:innen eine Nachzahlung verlangen, wenn diese nicht alle Flüge eines Tickets in der gebuchten Reihenfolge antreten.

Jahresbericht 2024 / Häkchen Erfolge (weiß)

Rund 2.400 Prämiensparer:innen erhalten Zinsnachzahlungen aufgrund eines Vergleichs zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Stadtsparkasse München.

Jahresbericht 2024 / Häkchen Erfolge (weiß)

Die auf Tagesgeld- und Sparkonten erhobenen Niedrigzinsen waren rechtswidrig, urteilte der BGH. Kund:innen können nun die gezahlten Beträge von ihrer Bank oder Sparkasse zurückfordern.

Jahresbericht 2024 / Häkchen Erfolge (weiß)

BGH-Urteil: Die Berliner Sparkasse hat rechtswidrig gehandelt, als sie die Kontoführungsgebühren von Bestandskund:innen ohne deren Zustimmung erhöht hat. Die Kund:innen haben die Gebühren zurückerhalten.

Jahresbericht 2024 / Häkchen Erfolge (weiß)

Die Einführung von Werbung in Filmen und Serien bei Amazon Prime Video im Februar 2024 war unzulässig, so das Landgericht München I.

Jahresbericht 2024 / Häkchen Erfolge (weiß)

Durch einen Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Sparkasse KölnBonn haben Verbraucher:innen insgesamt über 100.000 Euro bekommen. Hintergrund sind Kontoführungsgebühren, die zuvor unrechtmäßig von der Sparkasse verlangt worden waren.

Festivals: Zusatzkosten beim bargeldlosen Bezahlen in mehreren Fällen rechtswidrig 

Festivals finden zunehmend „cashless“ statt: Die Veranstalter stellen hierfür Bezahlchips zur Verfügung, mit denen die Besucher:innen auf dem Gelände Essen und Getränke bezahlen können. Für die Nutzung dieser Bezahlchips, aber auch für Rückerstattungen von Restguthaben auf dem Chip, verlangten Veranstalter mitunter Gebühren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält das für rechtswidrig und hat 2025 zehn Anbieter abgemahnt. Acht Veranstalter haben eingelenkt und Unterlassungserklärungen abgegeben. Im Falle des Heroes Festivals kam es zur Klage. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied unter anderem, dass für die Aufladung des Chips sowie die Rückerstattung von Restguthaben keine Gebühren erhoben werden dürfen. Das Verfahren gegen den Veranstalter des SEA YOU Festivals läuft noch.

Rabatte gegen persönliche Daten: Der Preis von Supermarkt-Apps

Supermarkt-Apps versprechen Rabatte und Aktionen. Verbraucher:innen können sie aber nur scheinbar kostenlos nutzen: Für die Vergünstigungen müssen sie zum Teil jede Menge Daten an die Anbieter übermitteln. Ein Beispiel für so eine App ist die Lidl-Plus-App. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist der Ansicht, dass Lidl die Nutzer:innen der App nicht hinreichend darüber informiert, dass sie mit der Preisgabe der Daten zahlen, und klagt dagegen. In erster Instanz hat das OLG Stuttgart der Klage nicht stattgegeben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Eine ähnliche Klage führt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Penny.

FIFA bewarb Katar-WM mit irreführenden Werbeaussagen

„Vollständig klimaneutrales Turnier“, „energieeffiziente Stadien“: Mit solchen Aussagen warb die FIFA für die Fußball-WM 2022 in Katar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt aufgrund der Werbeaussagen gegen den Weltfußballverband und hat im November 2025 Recht bekommen: Das Landgericht Berlin urteilte, dass mehrere Werbeaussagen zur WM in Katar irreführend waren.

Knapp 900 Euro sind zu viel für den Smart-Meter-Einbau

Mit Smart Metern können Verbraucher:innen ihren Energieverbrauch digital und jederzeit ablesen. Seit 2025 können sie sich die Geräte auf eigene Kosten einbauen lassen. Der Preis dafür darf aber nicht unangemessen sein. Das hat das Landgericht Halle nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands im August 2025 entschieden. Bei der Klage ging es um den Fall der Mitteldeutschen Netzgesellschaft (Mitnetz Strom), die bis zu 884 Euro von Kund:innen für den Smart-Meter-Einbau verlangt hatte.

Sammelklagen

Wenn Verbraucher:innen von Unternehmen geschädigt werden, bleibt ihnen teils nur der Rechtsweg. Doch nicht alle Menschen können sich eine Klage finanziell oder zeitlich leisten. Verbraucherverbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband können in solchen Fällen Sammelklagen einreichen. Ziel ist es, dass Gerichte die betroffenen Unternehmen zu Entschädigungen verpflichten und Betroffene Geld zurückbekommen. Verbraucher:innen können sich anschließen, indem sie sich ins Klageregister eintragen. | Mehr erfahren auf sammelklagen.de

Ronny Jahn

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Ronny Jahn
Leiter Team Sammelklagen

Im Bereich Finanzdienstleistungen haben wir 2025 mit zwei Vergleichen und zwei Urteilen konkrete Zahlungen an Verbraucherinnen und Verbraucher erstritten – ein wichtiges Signal in Zeiten steigender Kosten.

Entschädigung für Datenleck: Prozess gegen Meta hat begonnen

Bei einem Datenleck sind Daten von Millionen Facebook-Nutzer:innen 2021 öffentlich geworden. Damit Betroffene leichter an den ihnen zustehenden Schadenersatz kommen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Sammelklage gestartet. Verbraucher:innen können sich kostenlos an ihr beteiligen – über 25.000 Menschen haben sich bereits angeschlossen. Beim Prozessauftakt im Oktober 2025 blieben viele Fragen offen, darunter die Zuständigkeit des Gerichts. Das Verfahren wird 2026 weiterlaufen.

Vier Klagen wegen Preiserhöhungen auf dem Fernwärmemarkt

Immer wieder sind die Preise für Fernwärme intransparent und unübersichtlich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich politisch für mehr Verbraucherschutz auf dem Fernwärmemarkt ein. Zudem klagt der Verband derzeit gegen vier Fernwärmeanbieter wegen aus seiner Sicht unzulässiger Preiserhöhungen. Neben den laufenden Verfahren gegen HanseWerk Natur und E.ON hat der Verbraucherzentrale Bundesverband im Jahr 2025 Sammelklagen gegen Avacon und die Stadtwerke Neubrandenburg eingereicht. Die Verfahren haben eine Signalwirkung, denn sie sollen klären, unter welchen Bedingungen eine Preiserhöhung zulässig ist. | Mehr erfahren zur Energiepolitik des Verbraucherzentrale Bundesverbands auf der Seite Energie und Bauen

Sammelklage gegen Vodafone: Über 114.000 Menschen machen mit

Um fünf Euro pro Monat hat Vodafone die Preise für Internetanschlüsse 2023 einseitig erhöht. Mehr als 114.000 Verbraucher:innen wollen das nicht auf sich sitzen lassen – und beteiligen sich an der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Der Prozessbeginn wurde im Dezember 2025 kurzfristig vom Gericht verschoben und wird nun für Mitte 2026 erwartet. Vodafone-Kund:innen können sich nach wie vor kostenlos an der Sammelklage beteiligen.

Beteiligung an Sammelklage gegen DAZN nun möglich

Der Streaming-Dienstleister DAZN hat für Unmut gesorgt, als er 2021 und 2022 die Preise für Bestandskund:innen erhöhte. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands war das unzulässig. Eine Sammelklage soll den Fall klären und Betroffene möglichst die zu viel gezahlten Beträge zurückbringen. Seit Februar 2025 können sich Verbraucher:innen an der Klage beteiligen. Der Prozess startet voraussichtlich im September 2026.

Gruppe Icon-weiß
Mehr als 179.000 Verbraucher:innen

haben sich an den 21, im Jahr 2025 laufenden, Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands beteiligt.

Dagegen geht der Verbraucherzentrale Bundesverband aktuell juristisch vor

  • Verstöße gegen Verbraucherrechte von Kindern und Jugendlichen
  • Verspätete Schlussrechnungen im Energiebereich
  • Unübersichtliche Gesamtpreise und Preistricks bei Fitnessstudios
  • Überzogene Aufpreise für Handgepäck im Flugbereich
  • Werbung mit unzulässigen Gesundheitsversprechen
  • Sammelklage gegen Debeka wegen Stornogebühren bei Lebensversicherungen
  • Sammelklage gegen 1N Telecom wegen Schadenersatzforderungen gegenüber Verbraucher:innen
  • Sammelklage gegen Meta wegen Facebook-Datenleck: Klärung der Gerichtszuständigkeit
  • Unterlassungsklagen gegen Deutsche Bank und ihre Niederlassung Postbank sowie gegen UniCredit wegen Klauseln bei Überziehungskrediten

Jahresbericht 2025 des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Redaktionsschluss: März 2026